Härtere Strafen für politisches Stalking: Bundesrat befürwortet Gesetzesentwurf
Neue gesetzliche Maßnahmen sollen politisches Stalking stoppen
Der Bundesrat hat kürzlich einen Gesetzesentwurf unterstützt, der darauf abzielt, Politikern im analogen und digitalen Raum einen besseren Schutz vor Belästigungen zu bieten. Der Fokus liegt insbesondere auf dem sogenannten „politischen Stalking“, bei dem Amts- und Mandatsträger durch bedrohliche Eingriffe in ihr Privatleben unter Druck gesetzt werden. Ziel ist es, dieses unbefugte Verhalten zu sanktionieren und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Was genau sieht der Gesetzesentwurf vor?
Der Kern des Gesetzes liegt in der Einführung eines neuen Paragrafen 106a im Strafgesetzbuch, der die Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern unter Strafe stellt. Dies umfasst Aktivitäten, die darauf abzielen, das persönliche oder berufliche Leben der Betroffenen in unerlaubter Weise zu beeinträchtigen, sodass sie gezwungen sind, ihre Ämter aufzugeben oder nicht mehr auszuüben. Die vorgeschlagenen Strafen reichen von Geldbußen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren in schweren Fällen.
Ein Schwerpunkt: Datenmissbrauch und Doxxing
Das Gesetz bezieht sich auch auf den Missbrauch von Daten im Zusammenhang mit politischem Stalking. Es soll bestraft werden, wer unbefugt an private Informationen von Amts- und Mandatsträgern gelangt und diese für Belästigungen verwendet. Darüber hinaus sollen vergleichbare Handlungen wie Doxxing – das Veröffentlichen persönlicher Daten mit böswilliger Absicht – ebenfalls erfasst werden. Dies stellt einen wichtigen Schritt dar, um gegen digitale Belästigungen vorzugehen und die Integrität der Betroffenen zu schützen.
Erweiterung des Schutzes auf kommunaler und europäischer Ebene
Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, den Schutz von Personen auf kommunaler und europäischer Ebene zu stärken. Bisher waren nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder vor Nötigungen geschützt, aber nun sollen auch Entscheidungsträger auf lokaler und europäischer Ebene unter diesen Schutz fallen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit ihrer Arbeit für den demokratischen Prozess und zeigt, dass Belästigungen in keiner Form toleriert werden.
Ausblick und Entscheidungsprozess
Der Gesetzesentwurf wird nun in den Bundestag eingebracht, wo über seine Annahme entschieden wird. Es gibt keine festgelegte Frist für diese Entscheidung. Vorher wird die Bundesregierung Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen. Mit diesen neuen Maßnahmen hoffen die Länder, politisches Stalking wirksamer zu bekämpfen und das Recht auf Privatsphäre und Sicherheit für Amts- und Mandatsträger zu gewährleisten.
– NAG