Reiserecht: So bekommen Sie Ihr Geld zurück bei Hotelärger!

Nach einem enttäuschenden Aufenthalt im Hotel stellt sich die Frage: Wann haben Pauschalreisende Anspruch auf ein besseres Zimmer oder sogar Erstattung? Der Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich klärt auf, dass ein Reisemangel nur dann vorliegt, wenn das Zimmer nicht der Beschreibung im Vertrag entspricht. Wird dies nicht sofort behoben, können Urlauber eine Minderung des Reisepreises verlangen – und das anteilig pro betroffenem Tag. Gerichte haben in ähnlichen Fällen bereits Erstattungen von 5 bis 50 Prozent des Reisepreises ausgesprochen.

Wenn Urlauber in einem anderen Zimmer untergebracht werden, das beispielsweise keinen Meerblick bietet, bleibt die Minderung ebenfalls nicht aus. Hier müssen solche Sonderwünsche in der Reisebestätigung stehen; fehlende Zusicherungen führen schnell zu Preisnachlässen zwischen 5 und 30 Prozent. Selbst wenn Reisende in ein gleichwertiges Hotel umgebucht werden, gilt auch hier ein Reisemangel – Urteil des Bundesgerichtshofs: Minderung von 10 bis 25 Prozent möglich.

Für weitere Informationen und mehr Details zu Reisemängeln und Entschädigungen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.noz.de.