Drogenskandal in Wiehl: Bewährungsstrafen für Drogenhändler und Komplizen

Landgericht Bonn verurteilt zwei Drogendealer aus Oberberg
Das Landgericht Bonn hat zwei Männer wegen Drogenhandels verurteilt, die in Oberberg tätig waren. Der 27-jährige Drogendealer aus Wiehl erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten, während sein 36-jähriger Komplize aus Gummersbach zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Beide wurden wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige verurteilt und hatten denselben Kunden, der zum Zeitpunkt der Drogenkäufe 16 Jahre alt war.
Die beiden Angeklagten handelten mit Marihuana und Ecstasy, wobei sie den Erlös ihrer Geschäfte zur Finanzierung ihrer eigenen Drogenabhängigkeit verwendeten. Der älteste der beiden Dealer hatte bereits eine Vorgeschichte in Bezug auf Drogenvergehen und war trotz einer erfolgreich absolvierten Therapie erneut rückfällig geworden. Die größten Menge, die verkauft wurde, belief sich auf 80 Gramm Marihuana.
Die Urteilsbegründung des Gerichts berücksichtigt verschiedene Faktoren, darunter das Alter der Angeklagten und die Menge der Drogen. Der jüngere Dealer wurde nicht nur wegen geringerer Mengen und des Altersunterschieds als weniger schwerwiegend eingestuft, sondern auch wegen der Tatsache, dass seine Taten in einem anderen Licht standen.
Die Drogenverkäufe fanden zwischen Januar und April 2020 statt. Während der Urteilsverkündung stellte die Richterin fest, dass der 36-Jährige nur einen Tag nach seiner Entlassung aus dem Maßregelvollzug erneut in den Drogenhandel verwickelt war. Dies geschah durch die Rekrutierung des 16-jährigen Käufers als „Läufer“, um die Drogen an den jüngeren dealer zu vermitteln.
Die Rechtslage ist weiterhin angespannt, da der Verteidiger des älteren Dealers ankündigte, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Der Anwalt des jüngeren Angeklagten hingegen beabsichtigt nicht, das Urteil anzufechten. Dieser Fall wirft erneut Fragen zu den Herausforderungen im Umgang mit Drogenkriminalität und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft auf.
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