Zwei Drogenhändler in Wiehl verurteilt: Unterschiedliche Strafen für ähnliche Taten

Landgericht Bonn verurteilt zwei Drogendealer aus Oberberg
Das Landgericht Bonn hat in einem Verfahren gegen zwei Männer aus der Region Oberberg entschieden. Der 27-jährige Angeklagte aus Wiehl erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten, während sein 36-jähriger Komplize aus Gummersbach mit einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren rechnen muss. Beide wurden aufgrund des Verkaufs von Betäubungsmitteln an Minderjährige verurteilt, wobei beide Täter denselben Kunden hatten.
Die Angeklagten handelten unabhängig voneinander mit Marihuana und Ecstasy, um ihre eigene Substanzabhängigkeit zu finanzieren. Der jüngere Dealer wurde jedoch milder bestraft, da die Menge der Drogen geringer war und der Altersunterschied zum minderjährigen Abnehmer nicht signifikant war.
Drogendeal: Die größte Einzelmenge lag bei 80 Gramm Marihuana
In diesem Fall wurde die größte Menge, die ermittelt werden konnte, mit 80 Gramm Marihuana angegeben. Die Taten fanden zwischen Januar und April 2020 statt und die Strafkammer wertete die Geschäfte des 36-Jährigen als zwei separate Taten, während die des 27-Jährigen als eine zusammengefasst wurden. Der Käufer, ein 16-Jähriger, war ebenfalls in den Drogenhandel verwickelt.
Die beiden Männer lernten sich 2018 durch einen gemeinsamen Bekannten kennen. Der ältere Angeklagte hatte bereits eine Vorgeschichte im Drogenhandel und war trotz erfolgreicher Therapie weiterhin aktiv. Unmittelbar nach seiner Entlassung aus dem Maßregelvollzug setzte er seine illegalen Aktivitäten fort und machte den Jugendlichen zu seinem „Läufer“ für den Drogenvertrieb.
Die Verteidigung des jüngeren Angeklagten hat angekündigt, das Urteil nicht anzufechten, während der Anwalt des 36-Jährigen plant, rechtliche Schritte einzuleiten, da er der Meinung ist, dass auch die Taten seines Mandanten als minder schwer gelten sollten. Zuvor hatte die Anklage nur eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert.
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