Euskirchener Bruder wegen Fluthilfe-Betrug verurteilt – Wie geht es weiter?

Ein 43-jähriger Mann aus Euskirchen wurde wegen Fluthilfebetrugs zu anderthalb Jahren Bewährung verurteilt. Er hatte unberechtigt fast 600.000 Euro beantragt. Der Prozess gegen seinen Bruder läuft weiter.
Ein 43-jähriger Mann aus Euskirchen wurde wegen Fluthilfebetrugs zu anderthalb Jahren Bewährung verurteilt. Er hatte unberechtigt fast 600.000 Euro beantragt. Der Prozess gegen seinen Bruder läuft weiter.

Euskirchen: Wegen Fluthilfebetrug anderthalb Jahre auf Bewährung

In einem aufsehenerregenden Prozess am Bonner Landgericht wurde ein 43-jähriger Mann aus Euskirchen wegen Betrugs im Zusammenhang mit Fluthilfemitteln zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Dies ist das erste Urteil, das aus einer Verständigung zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung resultierte. Der Angeklagte gestand sein Fehlverhalten, was von den Beteiligten in Betracht gezogen wurde, um den Strafrahmen zu mildern.

Die Vorwürfe gegen den Verurteilten betrafen unberechtigte Anträge auf Soforthilfe nach der Flutkatastrophe im Jahr 2021. Zusammen mit seinem Bruder, der schwerwiegendere Anschuldigungen erhoben bekam, beantragte der Angeklagte unverhältnismäßig hohe Schadenssummen, die sich später als übertrieben herausstellten. Im Gegensatz zu den geltend gemachten Schadenssummen, die bei über einer Million Euro lagen, schätzte der Mann selbst den tatsächlich entstandenen Schaden auf lediglich zehn Prozent.

„Er wollte soviel Fluthilfe erlangen wie möglich,“ erklärte der Vorsitzende Richter Jörg Reismann in seiner Urteilserklärung.

Das Gericht stellte fest, dass die Immobilien des Angeklagten zwar durch die Fluten beschädigt worden waren, jedoch in einem deutlich geringeren Ausmaß, als es von ihm dargestellt wurde. Der Richter wies darauf hin, dass der Bruder des Verurteilten ihn auf die Hilfsmittel aufmerksam gemacht hatte, was letztendlich zu einer Fälschung eines Gutachtens führte, um die Forderungen zu untermauern.

Während dem älteren Bruder mit einer Bewährungsstrafe davonkam, sieht sich sein jüngerer Bruder mit erheblich gravierenderen Vorwürfen konfrontiert. Ihm wird vorgeworfen, Billigkeitsleistungen in Höhe von über zwei Millionen Euro beantragt zu haben, von denen bereits ein Teil ausgezahlt wurde. Auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung steht noch aus. Der Prozess gegen ihn wird voraussichtlich im Sommer einen weiteren Verlauf nehmen.

Der Fall beleuchtet eindringlich die Herausforderungen und Missbrauchsmöglichkeiten, die im Zusammenhang mit Fluthilfemitteln entstehen können. Die zuständigen Behörden geraten trotz gutem Willen und dem dringenden Bedarf an Unterstützung schnell in den Verdacht, überfordert zu sein, was den öffentlichen Druck auf die Rechtsprechung erhöht.

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