Prozessbeginn in Bonn: Schüsse auf Parkplatz werfen Fragen auf

Landgericht Bonn Mit Waffe in den Unterschenkel gefeuert? Prozessstart gegen Waldbröler
Am Freitag hat am Landgericht Bonn der Prozess gegen einen 30-jährigen Mann aus Oberberg begonnen. Ihm wird vorgeworfen, am 19. Januar des vergangenen Jahres in Waldbröl einen anderen Mann in den Unterschenkel geschossen zu haben. Der Angeklagte sitzt in einem bunten Plüschanzug im Gerichtssaal, während der Vorsitzende Richter den Ablauf des ersten Verhandlungstags erläutert. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Anwalt des Angeklagten war kurzfristig verhindert, und nach der Anklageverlesung sollte die Sitzung eigentlich enden.
Der Pflichtverteidiger, der kurzfristig eingesprungen ist, gab im Namen seines Mandanten zu verstehen, dass dieser an diesem Tag keine Angaben machen werde. Dennoch plant die Kammer, bereits geladene Zeugen zu hören. Die wichtigsten Zeugen, darunter auch das mutmaßliche Opfer, sollen erst am 8. Mai aussagen.
Vorfall und Ermittlungen
Die Anklageschrift beschreibt den Vorfall als sehr verworren. An jenem Januarmorgen war es in Waldbröl stark verschneit. Der Beschuldigte und das später verletzte Opfer gerieten zwischen 5.30 und 5.35 Uhr auf einem Parkplatz in einen Streit. Neben ihnen befanden sich weitere Bekannte. Laut Anklage soll der Angeklagte eine scharfe Schusswaffe gezogen und damit in den Schnee neben seinem Kontrahenten gefeuert haben. Anschließend soll er die Waffe an einen Freund weitergereicht haben, während er das Opfer ins Gesicht schlug.
Nach dieser Auseinandersetzung forderte der Angeklagte seine Waffe zurück und zielte zunächst auf die Brust des Opfers. Doch das Opfer konnte die Waffe wegschlagen, was dazu führte, dass der Angeklagte versehentlich auf den Unterschenkel schoss. Diese Verletzung hat schwere Folgen; der Knochen des Opfers wurde zertrümmert, und trotz einer Notoperation kann der Mann bis heute nur kurze Strecken gehen und ist auf eine Gehhilfe angewiesen.
Flucht und Festnahme
Nach dem Vorfall floh der Angeklagte ins Ausland. Zu dem Zeitpunkt war er bereits mit einer anderen Angelegenheit vor dem Amtsgericht Waldbröl beschäftigt. Im Februar wurde er aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Georgien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Seine Vorstrafen werfen ein zusätzliches Licht auf die Schwere der aktuellen Anklage und die Gefahr potenzieller Wiederholungstat.
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