Ransomware-Angriffe: Lösegeldzahlung als rechtliches Risiko - Expertenwarnung!

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Risiken von Ransomware-Angriffen und die möglichen Auswirkungen auf Unternehmen. Expertentipps von Rechtsanwalt Martin Figatowski für den Umgang mit Cyberstraftaten. #Ransomware #Strafrecht #Datenschutz
Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Risiken von Ransomware-Angriffen und die möglichen Auswirkungen auf Unternehmen. Expertentipps von Rechtsanwalt Martin Figatowski für den Umgang mit Cyberstraftaten. #Ransomware #Strafrecht #Datenschutz

Ransomware-Angriffe sind auf dem Vormarsch, weshalb sowohl das Bundeskriminalamt (BKA) als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor den Risiken einer Lösegeldzahlung warnen. Die Konsequenz der Verweigerung der Zahlung kann zu einem dauerhaften Datenverlust und schwerwiegenden Schäden im Unternehmen führen.

Obwohl die Zahlung des Lösegelds auf den ersten Blick als die einfachste Lösung erscheinen mag, können Unternehmensverantwortliche dabei rechtliche Risiken eingehen. Es besteht die Möglichkeit, sich der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung schuldig zu machen, insbesondere wenn die Angreifer als Teil einer solchen Gruppierung angesehen werden. Diese rechtliche Verantwortung könnte jedoch schwer nachweisbar sein.

Eine weitere rechtliche Herausforderung besteht darin, dass die Zahlung des Lösegelds möglicherweise fälschlicherweise als erforderlich angesehen wird und somit eine Notsituation darstellt. In solchen Fällen bietet § 34 des Strafgesetzbuches (StGB) nur begrenzten Schutz, da er den Schutz des Eigentums ausschließt. Es ist selten, dass ein entschuldigender Notstand nach § 35 StGB anerkannt wird.

Sollte es zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen, besteht dennoch die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung absieht, insbesondere wenn die kriminelle Vereinigung im Ausland aktiv ist. Es ist wichtig zu beachten, dass Cyberversicherungen in der Regel solche strafrechtlichen Handlungen nicht abdecken, was zusätzliche rechtliche Risiken für das Unternehmen bedeuten kann.

Abschließend ist festzuhalten, dass es bisher keine bekannten Anklagen in Bezug auf Ransomware-Angriffe gegeben hat. Dennoch bleibt das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung bestehen. Im Falle eines solchen Angriffs ist es ratsam, rechtlichen Beistand zu suchen, um die komplexen rechtlichen Fragen zu klären und mögliche Risiken zu minimieren.

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