Sicherheit der elektronischen Patientenakte: Ein Gespräch mit Louisa Specht-Riemenschneider

Elektronische Patientenakte: Was sagt die Bundesdatenschutzbeauftragte?
Ab dem 29. April soll die elektronische Patientenakte (ePA) als Standard in der medizinischen Versorgung etabliert werden. Diese Umstellung wirft wichtige Fragen zum Datenschutz und zur Sicherheit der Patientendaten auf. Im Mittelpunkt steht die Einschätzung der zuständigen Bundesdatenschutzbeauftragten, Professor Louisa Specht-Riemenschneider, die Einblicke in die Sicherstellung des Datenschutzes gibt.
In einem kürzlichen Gespräch über die Sicherheit der ePA betonte Specht-Riemenschneider, dass die Verantwortung für die Sicherheit der elektronischen Patientenakte beim Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) liegt. Ihre Rolle besteht darin, sicherzustellen, dass alle Datenverarbeitungsprozesse innerhalb der ePA den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies unterstreicht die Bedeutung der institutionellen Verantwortlichkeiten beim Schutz sensibler Gesundheitsdaten.
Ein zentrales Anliegen bei der Implementierung der ePA ist der Schutz der Privatsphäre der Patienten. Daher ist es entscheidend, dass die ePA nicht nur als digitale Plattform zur Speicherung von Gesundheitsdaten dient, sondern auch als sicherer Ort, der den Zugang zu diesen Daten reglementiert. Die sicherheitstechnischen Standards und die gesetzgebenden Rahmenbedingungen müssen strengen Kontrollen unterzogen werden, um potenzielle Datenlecks und Missbrauch zu verhindern.
Einige der größten Herausforderungen, die bei der Einführung der ePA zu überwinden sind, schließen die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen, den Datenschutz in der cloudbasierten Speicherung und den Zugriff auf sensible Daten ein. Die Nutzer müssen Vertrauen in die Systeme haben, um die ePA aktiv zu nutzen. Dies kann nur erreicht werden, wenn Transparenz hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegeben ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die elektronische Patientenakte ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Gesundheitsversorgung darstellt. Gleichzeitig erfordert sie sorgfältige Überwachung und kontinuierliche Anpassung der Sicherheitsprotokolle, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und die Datenschutzrechte der Patienten gewahrt bleiben. Die Rolle der Bundesdatenschutzbeauftragten ist hier von zentraler Bedeutung, um eine vertrauenswürdige digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen aufzubauen.
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