Urteil im Marien-Hospital-Prozess: Was kommt nach fünf Millionen Euro-Betrug?

Marien-Hospital Euskirchen: Alle Prozess-Beteiligten beantragen Revision
Nach dem Urteil der 18. Großen Strafkammer am Landgericht Bonn vom 10. April 2023, das die Verurteilung des ehemaligen Geschäftsführers der Stiftung und einiger Mitangeklagter zur Folge hatte, ist das rechtliche Verfahren um die verschwundenen Gelder des Marien-Hospitals noch nicht abgeschlossen. Die Verurteilungen betrafen Freiheitsstrafen von fünf Jahren für den Ex-Geschäftsführer, zwei Jahre und neun Monate für den früheren technischen Leiter sowie drei Jahre und zehn Monate für einen mitangeklagten Bauunternehmer.
Die Angeklagten wurden schuldig gesprochen wegen Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, wobei die Vorwürfe gegen die Führungskräfte der Stiftung in Verbindung mit Bauprojekten standen. Trotz der ergangenen Urteile sind alle drei zur Zeit auf freiem Fuß. Dies liegt daran, dass sie sowie die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil beantragt haben, was aktuell die Unschuldsvermutung wahrt.
In der kommenden Zeit wird eine schriftliche Urteilsbegründung erwartet, die den Parteien zugehen wird. Nach Erhalt dieser Begründung haben alle Beteiligten einen Monat Zeit, ihre Revisionsanträge detailliert zu begründen. Aufgrund der Komplexität des Falles, die über 20 Verhandlungstage umfasste, könnte die Erstellung dieser Begründung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Überprüfung der Revisionen erfolgt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der lediglich die formelle und materielle Rechtsgültigkeit des Urteils prüfen wird, ohne eine neue Beweisaufnahme durchzuführen. Ein Beschluss, die Revisionen zurückzuweisen, würde das Urteil aus Bonn rechtskräftig machen. Andernfalls könnte das Verfahren neu aufgerollt werden, wobei die Staatsanwaltschaft dabei erneut an den proceedings teilnimmt.
Die Dauer des Revisionsverfahrens kann erheblich variieren, von mehreren Monaten bis hin zu zwei Jahren, abhängig von der Komplexität der rechtlichen Fragestellungen und der Auslastung des Gerichts. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist unklar, ob die Angeklagten ihre Strafe antreten müssen oder ob eventuell das Strafmaß reduziert wird.
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