Zoll-Aktion deckt Schwarzarbeit in Bonn: 194 Verfahren eingeleitet

Polizeimeldungen für Bonn, 17.04.2025: Der Zoll bundesweit im Einsatz im Friseur und Kosmetikgewerbe / Prüfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
In den letzten Tagen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls gezielte Prüfungen im Friseur- und Kosmetiksektor durch. Diese Initiative erstreckte sich über eine Woche und involvierte mehr als 30 Hauptzollämter sowie über 1300 Einsatzkräfte. Insgesamt wurden 334 Friseursalons, Barbershops und Kosmetikstudios überprüft und dabei zahlreiche Verstöße festgestellt.
Bei den Kontrollen wurden insgesamt 194 Strafverfahren eingeleitet. Über 20 dieser Verfahren betrafen die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, während in rund 135 Fällen illegale Aufenthalte festgestellt wurden. Darüber hinaus wurden 171 Ordnungswidrigkeitenanzeigen verfasst. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in einem Sektor, der aufgrund seiner Struktur besonders anfällig ist.
Die Prüfungen basierten auf risikoorientierten Ansätzen und fokussierten sich insbesondere auf den gesetzlichen Mindestlohn, der seit 1. Januar 2025 in dieser Branche bei 12,82 Euro pro Stunde liegt. Ein besonderes Augenmerk lag auch auf der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften und der illegalen Beschäftigung von Ausländern. Ziel der Zollfrequenzen ist es, umfassende Daten und Erkenntnisse über die gängigen Missstände in der Branche zu erlangen.
Die vor Ort gewonnenen Informationen führten in mehr als 730 Fällen zu relevanten Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße. In 195 Fällen wurde die Nichtzahlung des Mindestlohns festgestellt, während in 99 Fällen Hinweise auf Sozialleistungsmissbrauch signalisiert wurden. Diese Hinweise werden nun in umfangreichen Nachermittlungen weiter verfolgt, um gezielt gegen die „schwarzen Schafe“ vorzugehen.
Die kontinuierliche Kontrolle in Bezug auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ist entscheidend, um die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Praktiken zu verringern und deren Aufdeckung voranzutreiben. Für detaillierte Informationen und regionale Ergebnisse stehen die örtlich zuständigen Hauptzollämter zur Verfügung.
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