Zollaktion deckt Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche auf

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls realisierte bundesweite Prüfungen im Friseur- und Kosmetikgewerbe. Über 1300 Einsatzkräfte entdeckten zahlreiche Verstöße, darunter Mindestlohn- und Sozialversicherungsdelikte.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls realisierte bundesweite Prüfungen im Friseur- und Kosmetikgewerbe. Über 1300 Einsatzkräfte entdeckten zahlreiche Verstöße, darunter Mindestlohn- und Sozialversicherungsdelikte. (Symbolbild/NAG)

GZD: Der Zoll bundesweit im Einsatz im Friseur und Kosmetikgewerbe / Prüfung von …

Bonn (ots)

In einer umfassenden Aktion hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls kürzlich Prüfungen im Friseur- und Kosmetikgewerbe durchgeführt. Diese Zieloperation fand in der letzten Woche statt und umfasste die Mitarbeit von über 1300 Zollbeamten aus mehr als 30 Hauptzollämtern. Im Rahmen der Kontrollen wurden insgesamt 334 Friseursalons, Barbershops und Kosmetikstudios sowie deren Beschäftigte überprüft.

Während dieser bundesweiten Aktion leitete der Zoll 194 Strafverfahren ein, darunter mehr als 20 aufgrund von nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen und rund 135 Fälle, in denen Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel arbeiteten. Darüber hinaus wurden 171 Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, was die Ernsthaftigkeit und den Umfang der Überprüfungen unterstreicht. Ein zentraler Aspekt dieser Prüfungen war die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2025 in dieser Branche 12,82 Euro pro Stunde beträgt.

Die Prüfungen orientierten sich an einem neuen qualitativen Ansatz, der auf risikoorientierten Kriterien basierte. Die Kontrollen zielten darauf ab, insbesondere Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu identifizieren. Die Friseur- und Kosmetikbranche, die traditionell von diesen Problemen betroffen ist, wurde dabei besonders ins Visier genommen.

Nach den ersten Kontrollen gibt es bereits Hinweise auf weitere mögliche Verstöße. In mehr als 730 Fällen wurde daraufhin eine intensive Nachermittlung eingeleitet. Insbesondere in 195 Fällen gab es Auffälligkeiten bezüglich der Einhaltung des Mindestlohns und in 99 Fällen Hinweise auf Sozialleistungsmissbrauch. Um die Situation weiter zu klären, werden die Daten der Beschäftigten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen verglichen.

Die kontinuierliche Überwachung und Prüfung der Arbeitsbedingungen ist ein wichtiger Schritt gegen die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzt auf regelmäßige bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen und bleibt somit aktiv im Kampf gegen Missstände im Arbeitsmarkt.

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