Asylbewerber ignorieren Schulung: Wer haftet für die Folgen?

Nach einem kritischen Bericht über eine unzureichend besuchte Informationsveranstaltung für Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl hat sich das Thüringer Landesverwaltungsamt geäußert. Nur 51 von etwa 120 eingeladenen Flüchtlingen erschienen, was einer Teilnahmequote von nur rund 43 Prozent entspricht. Ein Mitarbeiter des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) erklärte, viele hätten die Veranstaltung auslassen wollen, da an diesem Tag die Auszahlung des Taschengeldes stattfand.

Der Sprecher der Behörde räumte ein, dass die Resonanz „insgesamt nicht zufriedenstellend“ war und bestätigte, dass es keine rechtlichen Mittel gibt, um Asylbewerber zur Teilnahme zu zwingen. Kritische Stimmen aus der Öffentlichkeit forderten, die Teilnahme an der Informationsveranstaltung mit Sanktionen wie einer Kürzung des Taschengeldes zu verknüpfen, doch laut der Behörde fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für solche Maßnahmen. So können Asylbewerber entscheiden, ob sie die wichtigen Informationen über deutsche Gesetze und Verhaltensnormen in Anspruch nehmen oder nicht – ohne Furcht vor Konsequenzen. Dies sorgt für Unverständnis und verärgert viele Leser, die sich mehr Engagement von den Betroffenen wünschen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in dem Artikel auf www.focus.de.