Abfallgebühren im Alb-Donau-Kreis: Preisanstieg ab 2027 droht!
Abfallgebühren im Alb-Donau-Kreis steigen ab 2027. Landrat kündigt Gebührenstabilität und Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung an.

Abfallgebühren im Alb-Donau-Kreis: Preisanstieg ab 2027 droht!
In den kommenden Jahren stehen im Alb-Donau-Kreis Veränderungen bei den Abfallgebühren an. Wie die Schwäbische berichtet, soll es ab 2027 zu einer Erhöhung der Abfallgebühren kommen. Dies gab Elke Bossert, die Betriebsleiterin des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis“, während einer Kreistagssitzung bekannt. Bislang sind die finanziellen Reserven so solide, dass für das Jahr 2026 keine Anpassung der Gebühren notwendig ist. Die Rücklagen voraussichtlich aufgebraucht sein werden, lässt jedoch aufhorchen, da dies eine Gebührenerhöhung zwangsläufig nach sich ziehen könnte.
Landrat Heiner Scheffold machte deutlich, dass das Ziel die Gebührenstabilität ist. Doch ein Anstieg der Abfallmengen, insbesondere bei Haus- und Sperrmüll, macht eine Anpassung notwendig. Laut Prognosen wird im Jahr 2024 mit einem Anstieg des Abfallaufkommens von 16 Prozent gerechnet. Das bedeutet im Schnitt zusätzliche acht Kilogramm Müll pro Person. Dennoch bleibt der Landkreis unter dem Landesdurchschnitt bei der Abfallmenge, was einen positiven Aspekt darstellt.
Neues System für Mülltonnen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 erwartet die Bürger:innen eine weitere Neuerung in der Abfallentsorgung. So können dann Größe und Anzahl der Mülltonnen nach Bedarf gewählt werden, wie die EVA mitteilt. Diese Flexibilität soll den unterschiedlichen Bedürfnissen der Haushalte gerecht werden. Zudem besteht eine Anschlusspflicht an die Restmüll- und Biomülltonne. Bei Eigenkompostierung können die Bürger:innen auf die Biotonne verzichten, was eine nachhaltige Alternative darstellt.
Die Abfuhr der Rest- und Biomülltonnen erfolgt in der Regel alle zwei Wochen, während die Papiertonne alle vier Wochen geleert wird. Hierbei müssen die Tonnen rechtzeitig bereitgestellt werden – bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag, mit geschlossenem Deckel und gültiger Gebührenkontrollmarke. Pro Person sollte, mit einer ordentlichen Abfalltrennung, ein Volumen von etwa 15 Litern Restmüll pro 14-tägiger Leerung eingeplant werden.
Gebührenübersicht bis 2024
Die bisherigen Gebühren für die Restmülltonnen (grau) bis zum Jahr 2024 gestalten sich wie folgt:
Volumen | Monatlich | Jährlich |
---|---|---|
40 Liter | 3,50 € | 42,00 € |
60 Liter | 5,20 € | 62,40 € |
80 Liter | 7,00 € | 84,00 € |
120 Liter | 10,50 € | 126,00 € |
240 Liter | 21,00 € | 252,00 € |
1100 Liter (14-tägig) | 96,20 € | 1.154,40 € |
1100 Liter (7-tägig) | 192,50 € | 2.310,00 € |
80 Liter Restmüllsack | 7,50 € | – |
Zusätzlich wird eine Grundgebühr eingeführt, die ab 1. Januar 2025 gilt und folgende Beträge umfasst:
- Wohneinheit: 5,00 € monatlich (60,00 € jährlich)
- Gewerbebetrieb, mindestens: 12,00 € monatlich (144,00 € jährlich)
- Ermäßigte Gewerbegrundgebühr: 6,00 € monatlich (60,00 € jährlich)
- Landwirtschaftsbetrieb (bis 50 ha): 5,00 € monatlich (60,00 € jährlich)
- Landwirtschaftsbetrieb (ab 50 ha): 7,50 € monatlich (90,00 € jährlich)
- Beherbergung / Camping: 6,00 € monatlich (72,00 € jährlich)
Für weitere Informationen zur Ermäßigung können sich Interessierte an das Landratsamt Weilheim-Schongau, Amt für Kommunale Abfallwirtschaft, wenden.