Ulmer Ausbrecher nach einem Monat wieder hinter Gittern gefasst!

Zwei Männer aus der JVA Ulm flüchteten und wurden im Alb-Donau-Kreis gefasst. Details zur Flucht und Festnahme hier.

Zwei Männer aus der JVA Ulm flüchteten und wurden im Alb-Donau-Kreis gefasst. Details zur Flucht und Festnahme hier.
Zwei Männer aus der JVA Ulm flüchteten und wurden im Alb-Donau-Kreis gefasst. Details zur Flucht und Festnahme hier.

Ulmer Ausbrecher nach einem Monat wieder hinter Gittern gefasst!

In einer überraschenden Wendung im Gefängnisalltag haben sich zwei Männer, die aus dem offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ulm geflohen sind, wieder hinter Gittern eingefunden. Wie das Wochenblatt berichtet, flüchteten die beiden Insassen, einer 34 Jahre alt und der andere 24, Anfang Juni über das Dach des Werkstattgebäudes. Ihre Flucht war nicht die erste ihrer Art in Deutschland, wo Häftlinge durch unerlaubte Aktionen wie diese in die Freiheit zu entkommen versuchen. Dabei ist ein Gefängnisausbruch, wie von der juristischen Plattform juraforum erklärt, in Deutschland selbst nicht strafbar, während die aktive Fluchthilfe strafrechtlich verfolgt werden kann.

Am Montag wurde der Ältere der beiden, der 34-Jährige, in Neu-Ulm festgenommen. Sein Aufenthaltsort konnte durch gezielte Fahndungsmaßnahmen ermittelt werden. Der 24-Jährige hingegen, hatte einen Tag nach der Flucht im Alb-Donau-Kreis weniger Glück und wurde bereits schnell gefasst. Beide Männer hatten sich zum Strafantritt selbst gestellt und verbüßten vor ihren Ausbrüchen kurze Freiheitsstrafen wegen Eigentumsdelikten, Beleidigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Flucht über Dächer und die Folgen

Die Flucht der beiden ist ein typisches Beispiel für die Art und Weise, wie Häftlinge versuchen, dem Gefängnisalltag zu entkommen. Oft sind es spektakuläre und gut geplante Fluchten, die es den Insassen ermöglichen, für eine gewisse Zeit in Freiheit zu leben. Erinnerungen an vergangene spektakuläre Ausbrüche, wie die des dreifachen Mörders, der 1993 mit einem Bundeswehrpanzer aus dem Gefängnis befreit wurde, schwirren durch die Köpfe der Bevölkerung. Hierbei ist die Kreativität der Häftlinge oft kaum zu übertreffen – sei es mittels gezielter Ablenkung oder technischer Hilfsmittel.

Die Sicherheitsvorkehrungen in deutschen Justizvollzugsanstalten, wie sie von juraforum beschrieben werden, zielen darauf ab, solche Fluchten zu verhindern. Baulich-technische Einrichtungen wie Mauern, Zäune und Überwachungskameras sollen zusammen mit personellen Maßnahmen eine Umgebung schaffen, die Fluchtversuche unmöglich machen. Trotz dieser Verfahren gelingt es manchen Insassen, die Sicherheitsgitter zu überwinden.

Rechtliche Konsequenzen

Auch wenn der Gefängnisausbruch an sich nicht bestraft wird, können die verhafteten Flüchtigen vor rechtliche Herausforderungen gestellt werden, sollte sich herausstellen, dass sie Komplizen zur Flucht hatten oder ihr Fluchtversuch eigens organisiert wurde. Die Gesetze sind klar: Nach Paragraf 120 StGB wird die Gefangenenbefreiung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe geahndet. Für Personen, die zur Fluchtverhinderung verpflichtet sind, können die Strafen sogar bis zu fünf Jahre betragen.

Die gesamte Situation zeigt, dass gefängnisinterne Sicherheitsmaßnahmen trotz ihrer Komplexität nicht immer ausreichen, um die Kreativität und den Einfallsreichtum von Gefangenen zu unterbinden. Die Flucht von Ulm stand kürzlich im Zentrum der Medien und wirft die Frage auf, wie sicher die Justizvollzugsanstalten tatsächlich sind und welche Maßnahmen künftig nötig sind, um solche Vorfälle zu vermeiden.

Insgesamt bleibt die Lage spannend und lässt uns alle darüber nachdenken, wie es um die Sicherheit in unseren Justizvollzugsanstalten tatsächlich bestellt ist – da liegt viel an den Köpfen der Verantwortlichen.