Baden-Württemberg investiert 76.240 Euro in die Burg Helfenstein!
Baden-Württemberg fördert mit 76.240 Euro die Sanierung der Burg Helfenstein im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2025.

Baden-Württemberg investiert 76.240 Euro in die Burg Helfenstein!
In Geislingen an der Steige fand kürzlich eine feierliche Übergabe statt, die sicherlich für viele ein Grund zur Freude war. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, überreichte einen symbolischen Scheck über 76.240 Euro an Oberbürgermeister Ignazio Ceffalia. Dieses Geld fließt in die Sanierung der Burg Helfenstein, eine wertvolle historische Stätte. baden-wuerttemberg.de berichtet, dass die Maßnahme Teil des Denkmalförderprogramms 2025 ist, welches dazu dient, den Erhalt von Kulturdenkmälern in Baden-Württemberg zu sichern.
Insgesamt hat das Land rund 5,9 Millionen Euro freigegeben, um die Sanierung von 50 Kulturdenkmalen zu unterstützen. Immer wieder zeigt sich, wie wichtig der Erhalt von Bauwerken ist, die unsere Geschichte und Kultur prägen. seit über 40 Jahren engagiert sich Baden-Württemberg für Denkmaleigentümer, die sich für den Erhalt ihrer historischen Gebäude einsetzen. Dabei können private Antragsteller bis zu 50 Prozent für spezifisch denkmalbezogene Aufwendungen erhalten; Kirchen und Kommunen profitieren von 33 Prozent Förderung.
Das Denkmalförderprogramm 2025
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über das Förderprogramm und die zu fördernden Maßnahmen. Wichtig zu wissen: Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Finanzmittel stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, die für viele Projekte eingesetzt werden. Interessierte können Anträge auf Förderung an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart richten.
Wie der aktuelle Trend zeigt, wächst das Bewusstsein für die Bedeutung von Denkmalerhalt auch über Baden-Württemberg hinaus. Das kulturelle Erbe ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und neben den Landesmitteln wurde kürzlich das 14. Denkmalschutz-Sonderprogramm ins Leben gerufen. kulturstaatsminister.de hat bekannt gegeben, dass hierfür im Haushaltsplan 2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 35 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Diese Förderung kommt insbesondere mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute und bezieht sich nicht nur auf die Erneuerung von historischen Gebäuden, sondern umfasst auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln.
Ein weiterer spannender Aspekt ist die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten über die Bundesbeteiligung zurückzuerhalten. Damit, so kann man sagen, haben die Verantwortlichen ein gutes Händchen bewiesen, um die Erhaltung der Kulturlandschaft in Deutschland zu unterstützen. Anträge für das 14. Denkmalschutz-Sonderprogramm können bis zum 30. November 2025 eingereicht werden, wobei in manchen Bundesländern kürzere Fristen gelten können.
Schlussendlich ist der Erhalt von Denkmälern nicht nur eine Angelegenheit von Besitzern oder Gemeinden, sondern von uns allen. Die Geschichte, die diese Bauwerke erzählen, ist ein Teil unserer Identität. Es liegt in unserer Verantwortung, sie zu bewahren, damit auch künftige Generationen an der Geschichte und Kultur teilhaben können. Die Initiative des Landes ist daher ein Schritt in die richtige Richtung – und wenn man das mit einem österreichischen Sprichwort umschreibt: Da liegt wirklich was an!