Baden-Württemberg setzt neues Wärmeplanungsgesetz für alle Kommunen um!

Baden-Württemberg setzt neues Wärmeplanungsgesetz für alle Kommunen um!
In Baden-Württemberg gibt es große Planungen auf dem Gebiet der Wärmeversorgung. Am 25. Juni 2025 hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Erstellung von Wärmeplanungen sowie Anpassungskonzepten für die Folgen des Klimawandels umfasst. Diese Initiative wird nun im Landtag eingebracht und soll dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dienen. Baden-Württemberg.de berichtet, dass die Umsetzung durch eine Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG BW) erfolgen wird, das auf dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufbaut.
Wie Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker hervorhebt, zeigt die frühe Einleitung solcher Maßnahmen, dass ein großes Interesse an einer klimafreundlichen Wärmeplanung besteht. Bereits 2020 wurde die kommunale Wärmeplanung für 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte verbindlich eingeführt. Zukünftig sind nun auch alle anderen Gemeinden verpflichtet, ihre eigenen Wärmepläne zu erarbeiten, unabhängig von der Einwohnerzahl.
Wärmepläne und ihre Bedeutung
Die Wärmepläne sollen als wichtigen Leitfaden dienen und sowohl Bürger als auch Unternehmen bei der Wahl passender Heiztechnologien unterstützen. Diese Pläne werden bis spätestens 30. Juni 2028 erstellt werden müssen, es sei denn, die Gemeinden fallen unter den Bestandsschutz. Damit die Aufgaben bewältigt werden können, sind finanzielle Ausgleiche in Form von Konnexitätszahlungen für neue Pflichtaufgaben vorgesehen, was den Kommunen einen gewissen Spielraum verschafft.
Der aktuelle Stand zeigt, dass rund 476 Kommunen in Baden-Württemberg an ihren Wärmeplanungen arbeiten, was die Wichtigkeit und Dringlichkeit solcher Maßnahmen unterstreicht. Zusätzlich gibt es ein vereinfachtes Verfahren zur Wärmeplanung für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, um diese in den Prozess einzubeziehen. LUBW hebt hervor, dass jede Kommune ihren eigenen individuellen Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung entwickeln kann, dabei jedoch die spezifischen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen muss.
Die Wärmewende in anderen Städten
Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass auch andere Städte wie Lübeck ähnliche Ziele verfolgen. Lübeck strebt eine Klimaneutralität bis 2040 an und hat bereits einen kommunalen Wärmeplan aufgestellt. Hierbei liegt der Fokus auf energieeffizienten Gebäuden und erneuerbaren Energien. Der dortige Plan zielt darauf ab, den Wärmebedarf zu identifizieren sowie Einsparpotenziale zu ermitteln; zudem sollen zentrale und dezentrale Wärmeversorgungsstrategien festgelegt werden. Der Masterplan Klimaschutz (MAKS) bildet die Grundlage für diesen Prozess. Lübeck.de informiert, dass beim Dialogforum zur Wärmewende über 300 Teilnehmer, unter anderem Stadtwerke und verschiedene Organisationen, zusammenkamen, um über die Zukunft der Wärmeversorgung zu diskutieren.
Die Entwicklungen in Baden-Württemberg und Lübeck zeigen insgesamt, dass die kommunale Wärmeplanung ein entscheidendes Werkzeug für die nachhaltige Stadtentwicklung darstellt und einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen leisten wird. Mit der richtigen Zusammenarbeit zwischen Politik, Energieversorgern und Bürgern hat jeder die Möglichkeit, aktiv an der Wärmewende und dem Klimaschutz mitzuwirken.