Wasserentnahme-Verbot im Bodenseekreis bis September verlängert!

Im Bodenseekreis bleibt das Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bis 15. September 2025 bestehen, um wertvolle Wasserreserven zu schützen.

Im Bodenseekreis bleibt das Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bis 15. September 2025 bestehen, um wertvolle Wasserreserven zu schützen.
Im Bodenseekreis bleibt das Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bis 15. September 2025 bestehen, um wertvolle Wasserreserven zu schützen.

Wasserentnahme-Verbot im Bodenseekreis bis September verlängert!

Die Situation rund um die Wasserentnahme im Bodenseekreis bleibt angespannt. Wie die Schwäbische berichtet, wurde das Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bis Montag, den 15. September, verlängert. Diese Maßnahme ist nötig, um den schwindenden Wasserreserven, die trotz eines regnerischen Julis dramatisch sinken, entgegenzuwirken.

Das Landratsamt informierte in einer Pressemitteilung, dass das Abpumpen aus Flüssen, Bächen, Kanälen, Weihern und Seen weiterhin untersagt bleibt. Diese Regelung gilt für den Gemeingebrauch sowie für die landwirtschaftliche Bewässerung. Für Viehtränken oder das Schöpfen mit Handgefäßen gibt es jedoch einige Ausnahmen, wobei das Landratsamt dazu appelliert, darauf zu verzichten, um die wertvollen Wasserressourcen nicht unnötig zu belasten.

Wasserstand und Natur

Obwohl die Wasserstände aufgrund der Niederschläge in der zweiten Julihälfte kurzzeitig stabilisiert wurden, ist mittlerweile wieder kein Regen in Sicht. Die Prognosen sind ernüchternd und lassen die Verantwortlichen mit einer Niedrigwasserlage im gesamten Kreisgebiet rechnen. Die offiziellen Stellen weisen zudem darauf hin, dass die Natur stark unter Wassermangel leidet: Ein Austrocknen kann den Verlust sämtlicher Wasserlebewesen zur Folge haben.

Das Verbot hat auch Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung. Vereinbarungen mit Kanu-Verleihern sehen vor, dass keine Touren bei Wassermangel angeboten werden. Private Paddler werden gebeten, alternative Gewässer aufzusuchen, um die Belastung der bereits geschwächten Natur zu reduzieren. An dieser Stelle ist ein gemeinsames Verantwortungsbewusstsein gefordert, um die fragile Ökologie der Region zu erhalten.

Rechtliche Konsequenzen

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Nach wie vor besteht jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen vom Entnahmeverbot bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen, sofern die örtlichen Bedingungen eine solche Erlaubnis zulassen.

Über die fortgesetzte Problematik in Bezug auf Europas Gewässer berichtet auch das Europäische Parlament. Die Herausforderungen betreffen nicht nur die Menge, sondern auch die Qualität des verfügbaren Wassers. Laut der Europäischen Umweltagentur erfüllten im Jahr 2021 nur 37 Prozent der Oberflächengewässer in der EU die Kriterien für einen guten ökologischen Zustand.

Die Verschlechterung der Wasserqualität hat zahlreiche Ursachen, darunter Industriechemikalien und landwirtschaftliche Rückstände. Diese Probleme sind beim Blick auf die Wasserentnahme im Bodenseekreis besonders relevant, da eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowohl einen positiven ökologischen Zustand als auch eine angemessene Trinkwasserversorgung sicherstellen muss.

Die verlängerte Allgemeinverfügung zum Thema Wasserentnahme ist online auf der Webseite des Bodenseekreises einsehbar, und die zuständigen Behörden bleiben in der Hoffnung, mit Regenschauern die Lage vorübergehend zu verbessern. Ob und wann Lockerungen des Verbots möglich sein werden, hängt von den Entwicklungen der Wasserstände in den kommenden Wochen ab.