Polizei braucht Ärzte: Hilfe bei Blutentnahmen und Gewahrsamsprüfungen!

Polizei Böblingen sucht dringend Ärzte zur Unterstützung bei Blutabnahmen und Gewahrsamsprüfungen. Details hier.

Polizei Böblingen sucht dringend Ärzte zur Unterstützung bei Blutabnahmen und Gewahrsamsprüfungen. Details hier.
Polizei Böblingen sucht dringend Ärzte zur Unterstützung bei Blutabnahmen und Gewahrsamsprüfungen. Details hier.

Polizei braucht Ärzte: Hilfe bei Blutentnahmen und Gewahrsamsprüfungen!

Dringend gesucht: Ärzte für Blutabnahmen! In einem aktuellen Aufruf hat die Polizei im Kreis Böblingen ihren Bedarf an Medizinerinnen und Medizinern betont, die bei der Beweissicherung insbesondere durch Blutabnahmen unterstützen können. Der Fokus liegt dabei auf Fällen, bei denen Personen verdächtigt werden, alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss Auto gefahren zu sein. So muss die Polizei oft auf die Expertise von Ärzten zurückgreifen, um die nötigen Proben zu entnehmen. Der häufigste Arzt, der für diese Aufgaben gerufen wird, ist Cengiz Balkan, 53 Jahre alt, der dabei hilft, sicherzustellen, dass die Ermittlungen zügig voranschreiten, ohne dass die Polizisten ins Krankenhaus müssen, was oft lange Wartezeiten nach sich zieht.

Was genau werden die Mediziner gefragt? Neben Blutabnahmen zur Feststellung von Alkohol und Drogen bei Verdächtigen sind sie auch für die Überprüfung der Gewahrsamsfähigkeit von Personen zuständig. Diese Untersuchungen sind wichtig, um gesundheitliche Bedenken in der Polizeigewahrsam korrekt einzuschätzen. Die Politik hat erkannt, dass eine rechtzeitige medizinische Unterstützung für die Polizei unabdingbar ist, um effizientes Handeln zu ermöglichen.

Flexible Kooperationen und Vergütung

Die Polizei Sachsen hat in diesem Zusammenhang verschiedene Möglichkeiten zur Kooperation mit Ärzten aufgezeigt. Die Regelungen sind nun klarer gefasst und ermöglichen den Medizinerinnen und Medizinern eine transparentere Abrechnung ihrer Leistungen. So umfasst die Vergütung für Blutentnahmen und Gewahrsamsfähigkeitsuntersuchungen nun auch Eilbedürftigkeits- und Rufbereitschaftspauschalen. Die einfache Liquidation über vorgefertigte Vordrucke schafft zusätzliche Erleichterungen für die Ärzte. Man kann fast sagen, es macht jetzt ein gutes Geschäft, wenn man für die Polizei arbeitet.

Aber nicht nur Vergütung und Abrechnung wurden überarbeitet. Auch Haftungsfragen sind nun klar geregelt. So greift bei Schäden, die aus den ärztlichen Untersuchungen resultieren, die Amtshaftung des Freistaats Sachsen, solange kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass sich Ärzte sicher fühlen können, wenn sie ihrer Aufgabe nachkommen, und nicht mit neuem Stress oder finanziellen Risiken rechnen müssen.

Die Anforderungen an die Mediziner

Im Hintergrund arbeiten bereits mehrere Polizeidirektionen zusammen, um den Ärzten Unterstützung anzubieten. Ansprechpartner sind in mehreren Städten verfügbar, etwa in Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau. Sie stehen bereit, um weitere Informationen sowie Muster-Kooperationsvereinbarungen zur Verfügung zu stellen. Die Polizeibeamten dürfen keine Blutentnahmen selbst vornehmen – das bleibt den Ärzten vorbehalten. Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen der Justiz und den Bußgeldstellen als wichtige Beweise.

Die sogenannten Muster-Kooperationsvereinbarungen wurden ursprünglich 2017 konzipiert und nun überarbeitet, um den Bedürfnissen der Ärzte und der Polizei gerecht zu werden. Diese Zusammenarbeit sorgt nicht nur für eine schnellere Erledigung von Aufgaben, sondern auch für ein professionelleres Verhältnis zwischen medizinischen und polizeilichen Akteuren. Wenn sich Ärzte engagieren, ist das nicht nur ein Gewinn für die Ermittlungen, sondern auch für das öffentliche Sicherheitsgefühl.

Die Initiative zeigt, dass in der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Medizin die Möglichkeiten der Unterstützung weiter verbessert werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich viele Ärzte aus dem Kreis Böblingen melden und ihren Teil zur Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit leisten.

Weitere Informationen zu den Kooperationen und den dafür erforderlichen Details finden Sie unter den Links: szbz.de, polizei.sachsen.de, slaek.de.