Wessingen im Stillstand: Räumung des gesperrten Weges stockt seit Jahren!

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Die Sperrung des Weges „Untere Gärten“ in Wessingen seit 2022 sorgt für Sicherheitsbedenken. Eine räumliche Lösung bleibt aus.

Die Sperrung des Weges „Untere Gärten“ in Wessingen seit 2022 sorgt für Sicherheitsbedenken. Eine räumliche Lösung bleibt aus.
Die Sperrung des Weges „Untere Gärten“ in Wessingen seit 2022 sorgt für Sicherheitsbedenken. Eine räumliche Lösung bleibt aus.

Wessingen im Stillstand: Räumung des gesperrten Weges stockt seit Jahren!

Die Situation in Wessingen bleibt angespannt: Seit April 2022 ist der Weg „Untere Gärten“ aufgrund von Sicherheitsbedenken gesperrt. Der Ortschaftsrat hat die Problematik seit Jahren im Blick, doch bislang leider ohne greifbare Fortschritte. Der Grund für die Sperrung ist ein Hochregallager neben dem Weg, dessen Standsicherheit als „fraglich“ gilt. Das Landratsamt hat auf Antrag der Gemeinde Bisingen die Sperrung angeordnet, da die Verkehrssicherheit entlang des Weges nicht gewährleistet werden kann, berichtet der Schwarzwälder Bote.

Damit die Sperrung endlich aufgehoben werden kann, müssen die einsturzgefährdeten Bauteile entlang des Weges beseitigt werden. Die neuen Eigentümer des Geländes zeigen sich zwar kooperativ, doch die Räumung verläuft insgesamt schleppend. Komplizierte Eigentumsverhältnisse und ein Insolvenzverfahren über die ehemalige Firma des verstorbenen Vorbesitzers erschweren die Situation zusätzlich. Der Ortsvorsteher Joachim Breimesser hat bereits 2023 einen Appell zur Beschleunigung der Räumung geäußert, doch bis dato bleibt das Problem ungelöst.

Einschränkungen für die Anwohner

Die Sperrung des Weges hat auch direkte Auswirkungen auf die Anwohner. Der Weg verbindet die ehemalige Teichkläranlage mit dem Kernort Wessingen. Besonders Fußgänger, darunter viele Kinder und Jugendliche, müssen auf die Straße ausweichen, was die Verkehrssicherheit zusätzlich gefährdet. Ein Umstand, der in der Ortschaft als sehr besorgniserregend wahrgenommen wird.

Die Verkehrssicherungspflicht spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Laut dem Haufe ist die Verantwortung für die Verkehrssicherung in Wohnungseigentumsanlagen bei der Eigentümergemeinschaft angesiedelt, wird jedoch oft auf den WEG-Verwalter übertragen. Die Gemeinschaft ist verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Dritte vor möglichen Gefahren zu schützen.

Verantwortung der Eigentümer

Besondere Aufmerksamkeit sollte auch auf die allgemeinen Pflichten der Eigentümer gelegt werden. Nach § 823 BGB sind Eigentümer verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden auf ihrem Grundstück zu vermeiden. Das bedeutet, dass regelmäßige Kontrollen, wie auch bei den Zuständen entlang des gesperrten Weges in Wessingen, unerlässlich sind. Die GEV hebt hervor, dass eine Missachtung dieser Pflichten ernsthafte Folgen haben kann, nicht nur für die Eigentümer selbst, sondern auch für die Betroffenen im Umfeld.

Umso wichtiger ist es, dass alle Beteiligten – von den neuen Eigentümern bis hin zur Gemeinde – ihre Verantwortung wahrnehmen, um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten. Ein schrittweises Vorgehen könnte dafür sorgen, dass der Weg „Untere Gärten“ bald wieder für alle zugänglich ist, ohne Sicherheitsbedenken.