Drei Länder klagen gegen G-BA: Sorgen um Krankenhausversorgung wachsen!

Baden-Württemberg klagt gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt gegen G-BA-Vorgaben zur Krankenhausplanung beim Bundesverfassungsgericht.

Baden-Württemberg klagt gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt gegen G-BA-Vorgaben zur Krankenhausplanung beim Bundesverfassungsgericht.
Baden-Württemberg klagt gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt gegen G-BA-Vorgaben zur Krankenhausplanung beim Bundesverfassungsgericht.

Drei Länder klagen gegen G-BA: Sorgen um Krankenhausversorgung wachsen!

In einem überraschenden Schritt haben die drei Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt am Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Das Ziel dieser rechtlichen Initiative ist die Überprüfung der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Krankenhausplanung auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Baden-Württemberg berichtet, dass Gesundheitsminister Manne Lucha die Klage als notwendiges Mittel zum Schutz der Hoheit der Länder über die Krankenhausplanung ansieht.

Die Herausforderungen in der medizinischen Versorgung sind nicht zu unterschätzen. Besonders im Fokus stehen die Mindestmengenvorgaben für bestimmte Behandlungen. Seit 2024 müssen Kliniken nachweisen, dass sie eine festgelegte Anzahl an Patienten jährlich behandeln, um für spezielle Leistungen wie die Betreuung von Frühgeborenen mit einem Gewicht von unter 1.250 Gramm eine Vergütung von den Krankenkassen zu erhalten. Tagesschau hebt hervor, dass hierdurch erhebliche Versorgungsengpässe drohen könnten.

Konkrete Anliegen der Länder

Die Klage umfasst mehrere kritische Punkte. Neben den Mindestmengen für Frühgeborene wird insbesondere die Erhöhung der Mindestmenge für allogene Stammzellentransplantationen von 22 auf 40 für 2025 beanstandet. Yahoo Nachrichten informiert darüber, dass auch Vorgaben für die Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik Teil der Klage sind.

„Wir haben die Notwendigkeit betont, regional flexibel zu agieren“, erklärt Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. Sie unterstreicht damit die Wichtigkeit einer Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse der regionalen Bevölkerung. Dies wird auch von Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne unterstützt, die die Vereinbarkeit der G-BA-Vorgaben mit der Verantwortung der Länder für die Krankenhausversorgung hinterfragen möchte.

Eingriff in die Länderverantwortung?

Die Bedenken hinsichtlich der G-BA-Vorgaben sind hoch. Die Länder argumentieren, dass diese Vorgaben nicht nur die stationäre Versorgung gefährden, sondern auch in die Verantwortung der einzelnen Länder eingreifen. So wird die Möglichkeit, bei Nichterreichen der vorgegebenen Patientenzahlen Ausnahmen zu erteilen, stark eingeschränkt, was zu Schließungen oder der Reduktion von Krankenhausangeboten führen könnte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Klage eine bedeutende Auseinandersetzung über die Grenzen der Verantwortung zwischen Bund und Ländern im Gesundheitswesen anstoßen könnte. In einem System, das auf die Sicherheit und Qualität der Patientenversorgung ausgerichtet ist, könnte die Entscheidung des Verfassungsgerichts weitreichende Konsequenzen haben.