Neues Gesetz: Hartes Vorgehen gegen Geldautomatensprenger!

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Der Bundestag beschließt am 5. November 2025 schärfere Strafen für Geldautomatensprengungen, um Sicherheit zu erhöhen.

Der Bundestag beschließt am 5. November 2025 schärfere Strafen für Geldautomatensprengungen, um Sicherheit zu erhöhen.
Der Bundestag beschließt am 5. November 2025 schärfere Strafen für Geldautomatensprengungen, um Sicherheit zu erhöhen.

Neues Gesetz: Hartes Vorgehen gegen Geldautomatensprenger!

Der Bundestag hat am 5. November 2025 einen wichtigen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Strafen für Geldautomatensprengungen erheblich verschärft. Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr, denn die Zahl der Geldautomatensprengungen in Deutschland ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Allein im Jahr 2024 wurden über 250 solcher Vorfälle registriert, mit einem Beuteschaden von über 13 Millionen Euro, wie der Schwarzwälder Bote berichtet.

Der neue Gesetzentwurf zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu stärken und effektiver gegen Straftaten im Zusammenhang mit explosives gefährlichen Stoffen vorzugehen. Ein zentrales Element ist die Erweiterung des Strafgesetzbuchs, wonach die Mindeststrafe für Täter von bisherigen einem auf nun zwei Jahre Haft angehoben wird. Wer allerdings bei einer Sprengung unbeteiligte Personen gefährdet und es zu Personenschäden kommt, muss mit mindestens fünf Jahren Gefängnis rechnen. Schwere Fälle – etwa bei Todesfällen – können sogar mit bis zu 15 Jahren bestraft werden. Diese Maßnahmen wurden im Bundestag mit großer Mehrheit angenommen, wie die Bundesregierung betont.

Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse

Ein weiteres wichtiges Anliegen der Gesetzesänderungen ist die Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Täternetzwerken. Hierzu wird die Telekommunikationsüberwachung ausgeweitet, insbesondere in Fällen gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Handelns mit Sprengstoffen. Zukünftig werden auch die illegalen Lagerungen, der Transport und die Weitergabe von Sprengstoffen härter bestraft. Damit sollen Strafbarkeitslücken beim unerlaubten Umgang mit explosives gefährlichen Stoffen geschlossen werden.

Die neuen Regelungen kommen in einer Zeit, in der die Fälle von Geldautomatensprengungen deutlich zugenommen haben. Diese Straftaten verursachen nicht nur hohe Sachschäden, sondern gefährden auch die Sicherheit unbeteiligter Personen. Das Ziel der Gesetzesänderung ist klar: Die Behörden sollen effizienter gegen die Organisierte Kriminalität vorgehen können und gleichzeitig die Bevölkerung besser schützen.

Ein Blick in die Zukunft

Mit diesen Maßnahmen will der Bundestag einen spürbaren Rückgang der Geldautomatensprengungen erreichen und dem Ganovendienst das Handwerk legen. Durch die strengeren Strafen und die verbesserten Ermittlungsbefugnisse wird ein klarer Appell an potenzielle Täter gesendet: Kriminalität lohnt sich nicht. Diese Änderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen und unverantwortliches Handeln zu sanktionieren.

Die Ratifizierung dieses Gesetzentwurfs wird sicherlich auch Auswirkungen auf ähnliche Delikte haben. In einem Land, in dem die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität hat, sind solche Maßnahmen unabdingbar.