BGH-Urteil: 30 Jahre nach tödlichem Brandanschlag auf Flüchtlingsheim!
Der BGH urteilt am 7.10.2025 im Fall des tödlichen Brandanschlags auf eine Asylunterkunft in Saarland von 1991.

BGH-Urteil: 30 Jahre nach tödlichem Brandanschlag auf Flüchtlingsheim!
Ein entscheidender Prozess um den tragischen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im Saarland im Jahr 1991 nimmt nun ein weiteres Kapitel. Am Dienstag um 11:00 Uhr wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil im zweiten Verfahren bekanntgeben. Der Hauptangeklagte, ein Mann mit Verbindungen zur saarländischen Neonazi-Szene, wurde bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Ein zweiter Angeklagter wurde hingegen vom Oberlandesgericht Koblenz von dem Vorwurf der Beihilfe freigesprochen, was der Generalbundesanwalt jedoch anfechtet.
Bei dem Brand, der im September 1991 ausbrach, starb der Asylbewerber Samuel Kofi Yeboah aus Ghana. Yeboah leidete an schwersten Verbrennungen und rief laut Zeugenaussagen zwischen 10 und 15 Minuten um Hilfe, bevor er im Krankenhaus verstarb. Während des Vorfalls befanden sich 21 Personen in der Unterkunft – alle bis auf Yeboah konnten sich in Sicherheit bringen. Lange Zeit blieb unklar, wer das Feuer gelegt hatte; erste Hinweise auf ein rassistisches Motiv wurden erst später laut.
Ein präzedenzloses Urteil
Im Jahr 2007 gab es schließlich einen Durchbruch: Der Täter, Peter S., ließ sich während eines Grillfestes in der saarländischen Neonazi-Szene entlarven. 2011 wurde er zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten verurteilt, jedoch fiel das Urteil vor dem BGH nur teilweise positiv aus. Während er für den Mord an Yeboah bestraft wurde, stellte der BGH fest, dass er nicht für den versuchten Mord an den anderen 12 Bewohnern, die sich im Erdgeschoss aufhielten, verurteilt werden konnte. Dies hat in den letzten Tagen zu heftigen Diskussionen geführt, vor allem unter den Überlebenden.
Rechtsanwalt Elberling, der die Nebenklage vertritt, spricht von einem positiven Schritt, da die Bestätigung des Urteils einen Abschluss des Verfahrens bedeuten könnte. Gleichzeitig zeigt er sich besorgt über die Tatsache, dass die Überlebenden des Brandanschlags im Erdgeschoss nicht als geschädigt wahrgenommen wurden. In seinen Augen ist das Urteil kein Schlussstrich, vor allem in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen von rassistischer Hetze gegen Geflüchtete.
Ein alarmierender Trend
Die Probleme mit rassistisch motivierten Straftaten sind jüngst nicht weniger geworden. Laut einer aktuellen Berichterstattung steigt die Anzahl der politisch motivierten Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte: Im Jahr 2024 gab es 218 registrierte Vorfälle, 51 mehr als im Vorjahr. Unter diesen befinden sich 28 Gewaltdelikte, bei denen 14 Personen verletzt wurden, darunter auch ein Kind. Die fortwährenden Angriffe werfen Fragen auf und Sorgen über die Sicherheit von Geflüchteten in Deutschland sind äußerst berechtigt.
Der Brandanschlag in Saarlouis ist dabei nicht alleinstehend. Es gab weitere Vorfälle, wie beispielsweise einen Anschlag auf eine Asylgemeinde in Krumbach, bei dem mutmaßliche Rechtsextreme das Feuer legten und ein Hakenkreuz bildeten. Brandanschläge und andere Gewalttaten gegen Flüchtlinge sind eine dunkle Tradition in Deutschland, die vor über 30 Jahren ihren Anfang nahm. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl könnte die politische Rhetorik der AfD weitere Eskalationen anheizen; die Partei könnte als stärkste Oppositionskraft aus der Wahl hervorgehen.
Insgesamt ist es unerlässlich, dass Gesellschaft und Politik Aufmerksamkeit auf diese Themen richten und den Opfern von rassistischer Gewalt Gehör schenken. Der bevorstehende Prozess ist ein weiterer Schritt auf diesem langen Weg.