Inklusives Miteinander: So kämpft Bayer für Barrierefreiheit im Kreis!

Inklusives Miteinander: So kämpft Bayer für Barrierefreiheit im Kreis!
In den letzten Monaten hat sich im Landkreis Main-Tauber viel um die Inklusion und Barrierefreiheit getan. Besonders hervorzuheben ist die Arbeit von Bayer, der seine aktuellen Projekte und Aufgaben im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr vorgestellt hat. Die Reaktionen auf seine Pläne waren durchweg positiv; er erhielt einen beachtlichen Zuspruch aus dem gesamten Kreistag. Bayers Engagement beruht auf dem wichtigen Paragrafen 15 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes, welcher die Städte und Landkreise zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördert, wie Main-Echo berichtet.
Bayer versteht sich als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung im Landkreis. Besonders wichtig ist ihm, sowohl Rat als auch Unterstützung bei Problemen oder Beschwerden anzubieten. Seine Hingabe äußert sich deutlich in der Beteiligung an kommunalen Vorhaben, insbesondere in der Gestaltung öffentlicher Räume und Bauprojekten. So sind die barrierefreien Neubauten von Bahnhaltestellen in Uiffingen und die Umgestaltung von Radwegen nur einige Beispiele seiner Arbeit, bei der er stets das Ziel verfolgt, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen – uneingeschränkten Zugang zu Angeboten haben.
Barrierefreiheit geht über Rampen hinaus
Bayer macht deutlich, dass Barrierefreiheit weit mehr umfasst als nur Rampen oder Aufzüge; sie beginnt bereits im Kopf. Es ist entscheidend, Vorurteile abzubauen und die Gesellschaft zu sensibilisieren. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist das Internetangebot öffentlicher Stellen, das dringend über eine bloße Vorlesefunktion hinausgehen sollte. Ein zentrales Anliegen ist auch die Verwendung von Leichter Sprache. Dies ermöglicht es, komplexe Informationen für alle verständlich zu machen. Die Regelung zur Leichten Sprache ist Teil des behindertengleichstellungsrechtlichen Rahmens, der seit 2002 besteht und mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stetig weiterentwickelt wird, wie auf BMAS nachzulesen ist.
Die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat beispielsweise die Barrierefreiheit in Bereichen wie Bau, Infrastruktur, Gebärdensprache und Leichter Sprache reglementiert. Die Änderungen umfassen nicht nur eine Anpassung des Behindertenbegriffs, sondern auch ein Benachteiligungsverbot für öffentliche Träger, wie sie in der Behindertenbeauftragten ausführlich erklärt werden.
Engagement für die Taste der Demokratie
Ein besonders erfolgreiches Projekt, das Bayer im vergangenen Jahr umsetzte, war der Workshop mit dem Titel „Einfach richtig wählen“, der Menschen mit Behinderung auf die Teilnahme an Wahlen vorbereitete. Dies zeigt, wie entscheidend es ist, dass auch diese Gruppe von Menschen aktiv am politischen Leben beteiligt ist. Die Verankerung von Regelungen zur Barrierefreiheit im BGG und die kontinuierliche Förderung von Selbstvertretungsorganisationen sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, um die Partizipation zu erhöhen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung im Landkreis Main-Tauber zukunftsweisend sind. Es bleibt zu hoffen, dass ähnliche Initiativen auch in anderen Regionen Verbreitung finden, damit Barrierefreiheit und Inklusion flächendeckend umgesetzt werden.