Betrunkener Schiffskapitän in Heidelberg: Drogenprobe entlarvt!

Betrunkener Schiffskapitän in Heidelberg: Drogenprobe entlarvt!
In Heidelberg wurde am Donnerstag ein Schiffsführer eines Güterschiffes aus dem Verkehr gezogen, nachdem er beim Einfahren in die Schleuse am Karlstor mehrfach gegen die Kammerwand prallte. Diese skurrile Situation erregte sofort das misstrauische Auge der Wasserschutzpolizei, die den Verdacht auf Fahruntüchtigkeit des Kapitäns anmeldete, berichtet die RNZ.
Eine Kontrolle durch die Beamten ergab, dass der Schiffsführer freiwillig einen Drogentest durchführte, der Hinweise auf Cannabiskonsum lieferte. Der Staatsanwalt ordnete daraufhin eine Blutentnahme an, die durch einen Arzt durchgeführt wurde. Während der Kontrolle stellte sich außerdem heraus, dass weder der Schiffsführer noch sein Matrose die erforderlichen Papiere vorzeigen konnten. Dies führte zu mehreren weiteren Verstößen, wie der fehlenden Qualifikation des Matrosen, was als „Unterbemannung“ gewertet wurde. Auch die Frachtpapiere für das in den Niederlanden registrierte Schiff fehlten, und es gab Verdacht auf Urkundenfälschung bei einem ausländischen Streckenpatent.
Strenge Maßnahmen ergriffen
Die Wasserschutzpolizei ließ keine Gnade walten und erhob Sicherheitsleistungen, während die Weiterfahrt des Schiffs bis zur Vorlage der nötigen Papiere und der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit des Schiffsführers untersagt wurde. Die Ermittlungen wurden von der Wasserschutzpolizeistation Heidelberg übernommen.
Aber was bedeutet das für Freizeitkapitäne und angehende Skipper in Deutschland? Die Wasserschutzpolizei sorgt nicht nur in Heidelberg für Sicherheit auf dem Wasser. Auch an anderen Orten, wie etwa in Schwerin, sind die Beamten regelmäßig im Einsatz, um den Bootsverkehr zu kontrollieren. Der Leiter der Schweriner Wasserschutzpolizeiinspektion, Silvio Wiegert, berichtet in der Nordkurier von einem hohen Aufkommen an Freizeitkapitänen, besonders dann, wenn das Wetter schön ist.
Sicherheitsvorkehrungen auf den Gewässern
Die schweriner Inspektion hat sich auf eine Fläche von rund 4900 km² verteilt und betreut Gewässer wie den Schweriner See und den Plauer See. Hier sind die 32 Beamten gefordert, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Kontrollen der Yachthäfen, die fast 15.000 Liegeplätze umfassen, sind dabei regelmäßig ein großer Teil ihrer Arbeit.
Die Vorschriften zur Nutzung von Wasserfahrzeugen sind ebenso strikt wie auf der Straße. So gilt auch auf dem Wasser die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol, und auch Drogenkonsum gehört längst nicht mehr ins Boot. Im vergangenen Jahr wurden bereits zehn Alkohol- und Drogenverstöße verzeichnet. Bei Verdacht auf Drogenkonsum sind Drogenvortests an Bord möglich, deren positives Ergebnis zur Entnahme von Blutproben führen kann.
Ein Vorfall in der Vergangenheit sorgte für Aufsehen, als ein Freizeitkapitän mit einem Alkoholwert von 2,41 Promille und eine Mitfahrerin mit 3,62 Promille gebustet wurden. Unterschiedliche Bußgelder, die von 350 bis zu 2500 Euro reichen können, drohen dabei den Führern. Ab 1,1 Promille wird es ernst und es können Freiheitsstrafen verhängt werden. Wer also nach Genuss Alkohol oder Drogen ans Steuer eines Bootes geht, kann gefährlich in die Bredouille geraten.
Insgesamt bleibt die Botschaft klar: Ob auf der Straße oder auf dem Wasser, wer sich nicht an die Regeln hält, hat erst recht gegen die Wasserschutzpolizei keine Chance!