Neuer Präsident am Sozialgericht Mannheim: Dr. Christian Link übernimmt
Neuer Präsident des Sozialgerichts Mannheim, Dr. Christian Link, ernannt am 4.07.2025 – Ein Blick auf seine Karriere und Aufgaben.

Neuer Präsident am Sozialgericht Mannheim: Dr. Christian Link übernimmt
Am 4. Juli 2025 fand die feierliche Ernennung von Dr. Christian Link zum neuen Präsidenten des Sozialgerichts Mannheim statt. Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, übergab ihm die Urkunde und wünschte ihm Glück und Erfolg in diesen neuen Aufgaben. In ihrer Ansprache hob sie Dr. Link als eine herausragende Richter- und Führungspersönlichkeit hervor, die sich durch ihren analytischen Verstand und eine freundliche, unaufgeregte Art auszeichnet.
Dr. Christian Link bringt eine beeindruckende Karriere in der Justiz mit. Er trat im Februar 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und wurde im April 2003 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Nach verschiedenen Stationen, darunter eine Sonderverwendung im Staatsministerium und eine Abordnung zum Bundessozialgericht, folgten weitere wichtige Ernennungen. So wurde er im November 2019 zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt, was seine umfassende Erfahrung im Bereich des Sozialrechts unterstreicht. Vermittler zwischen Bürgern und Behörden – das ist die Rolle, die das Sozialgericht Mannheim einnimmt.
Über das Sozialgericht Mannheim
Das Sozialgericht Mannheim ist eines von acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg und die erste Instanz für sozialrechtliche Angelegenheiten. Es ist für die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg sowie die Landkreise Neckar-Odenwaldkreis und Rhein-Neckar-Kreis zuständig. Die Sozialgerichtsbarkeit ist unabhängig und von Verwaltungsbehörden getrennt, und Streitigkeiten können in zahlreichen Bereichen wie der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitssuchende geklärt werden. Besonders wichtig ist, dass Klagen und Anträge idealerweise schriftlich eingereicht werden sollten. Bei Bedarf kann telefonisch ein Termin bei der Rechtsantragsstelle vereinbart werden, unter der Nummer 0621/292-2193.
Das Sozialgericht prüft, ob die relevanten Rechtsvorschriften von den Behörden beachtet werden und ob die Entscheidungen auf einem zutreffenden Sachverhalt basieren. Vor der Erhebung einer Klage muss ein Vorverfahren durchlaufen werden, was bedeutet, dass Klagen erst nach Erlass des Widerspruchbescheids zulässig sind. Es ist zudem zu beachten, dass die örtliche Zuständigkeit normalerweise nach dem Wohnsitz des Klägers ausgerichtet ist.
Wichtige Informationen zur Sozialgerichtsbarkeit
- Sozialgerichte sind erste Instanz für sozialrechtliche Streitigkeiten.
- Bürger können in der Regel selbst auftreten; eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.
- Das übergeordnete Gericht ist das Landessozialgericht, das in zweiter Instanz über Berufungen entscheidet.
- Das Bundessozialgericht trifft als Revisionsgericht Entscheidungen ausschließlich über Rechtsfragen.
Das Sozialgericht Mannheim ist eine zentrale Anlaufstelle für alle, die in sozialrechtlichen Angelegenheiten Klärung suchen. Mit Dr. Christian Link an der Spitze kann die Institution auf eine erfahrene Leitung zählen, die sich den Herausforderungen mit einem klaren Kopf und dem nötigen Feingefühl stellt.
Mehr Informationen über das Sozialgericht Mannheim und seine Tätigkeiten finden Sie auf der offiziellen Seite der Justiz Baden-Württemberg: sozialgericht-mannheim.justiz-bw.de.