Keine Ferienwohnungen im Steingrubenweg: Entscheidung gefallen!
Mutlangen lehnt Genehmigung für illegale Ferienwohnungen im Steingrubenweg ab. Entscheidungen des Landratsamts stehen bevor.

Keine Ferienwohnungen im Steingrubenweg: Entscheidung gefallen!
Im charmanten Mutlangen kommt es zu einem handfesten Streit um Ferienwohnungen im Steingrubenweg. Der technische Ausschuss der hiesigen Gemeinde hat nun den Antrag auf nachträgliche Genehmigung für die besagten Ferienwohnungen einstimmig abgelehnt. Bürgermeisterin Stephanie Eßwein warnt, dass die endgültige Entscheidung nun beim Landratsamt Ostalbkreis liegt und nicht jeder Wunsch in Erfüllung gehen kann. Viele Anwohner atmen erleichtert auf, denn die Situation sorgte für viel Unmut im Wohngebiet.
Im Bebauungsplan für das Gebiet sind die Immobilien klar als Wohngebiet ausgewiesen. Welche Konsequenzen hat das für den Vermieter? Um in diesem Wohngebiet bereitwillig Gäste unterzubringen, braucht man eine spezielle Genehmigung für Beherbergungsbetriebe wie Ferienwohnungen. Der besagte Vermieter hatte jedoch versäumt, diese Genehmigung im Vorfeld einzuholen und wollte sie nun nachträglich erlangen – ein Vorhaben, das nicht nur auf Anwohnerproteste, sondern auch auf grundlegende rechtliche Hindernisse gestoßen ist.
Probleme mit Lärm und Parkplatzmangel
Die Anwohner äußerten sich besorgt über Lärmbelästigung und die Parkplatzsituation, vor allem durch Monteure, die als Mieter in die Wohnungen eingezogen waren. Diese Bedenken führten zu einer lebhaften Diskussion im Ausschuss. “Wir wollen keine ständigen Störungen in unserem Wohngebiet”, sagt ein Anwohner, der anonym bleiben möchte. Solche Sorgen sind begründet, denn sie werfen auch Fragen über den Wert der umliegenden Häuser auf. Ein möglicher Wertverlust wäre für viele Hausbesitzer kaum tragbar.
Das Landratsamt hat die Aufgabe, solche Anliegen rund um die gewerbliche Nutzung von Ferienwohnungen zu prüfen. In Gebieten ohne Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Projekten anhand der Umgebungsbebauung beurteilt. In diesem Fall allerdings, wo ein klarer Bebauungsplan existiert, ist eine Ausnahmegenehmigung unumgänglich.
Der Weg nach Stuttgart
Der technische Ausschuss hat das Einvernehmen für den Antrag versagt – eine Entscheidung, die nicht einfach von der Baurechtsbehörde übergangen werden kann. Für den Vermieter bedeutet das, dass er die Ferienwohnungen in Dauerwohnungen zurückverwandeln muss. Es bleibt offen, ob er sein Glück vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart versuchen wird, um eine nachträgliche Baugenehmigung zu erhalten. Ein Schritt, der wahrscheinlich nicht nur finanziell riskant ist, sondern auch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen könnte.
Die Situation in Mutlangen zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich an die Regeln zu halten, um familiäre Wohnqualität und Nachbarschaftsfrieden zu gewährleisten. Die Diskussion darüber wird mit Sicherheit weiterhin für Gesprächsstoff sorgen, insbesondere unter den Mutlanger Bürgern, die auf einen ruhigen Sommer hoffen können. Hier wird sich zeigen, ob der Vermieter ein gutes Händchen hat oder ob er auf den nächsten gerichtlichen Schritt warten muss.
Die Frage bleibt, wie die Sache weitergeht und ob der Vermieter schließlich sein Ziel erreichen kann – und ob er dabei auf weiteren Widerstand der Anwohner gefasst sein muss. Die nächste Sitzung des Ausschusses dürfte bereits mit Spannung erwartet werden.