Alkohol am Steuer: Zwei Verletzte nach Auffahrunfall auf der A8!
Auffahrunfall bei Pforzheim: Zwei Fahrer verletzt, einer alkoholisiert. Polizei mahnt zur Verkehrssicherheit.

Alkohol am Steuer: Zwei Verletzte nach Auffahrunfall auf der A8!
Am Freitagabend, den 23. Oktober 2025, kam es auf der A8 bei Pforzheim zu einem folgenschweren Auffahrunfall. Der Unfall ereignete sich gegen 19 Uhr zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Süd und Heimsheim, und betraf einen 57-jährigen Mazda-Fahrer sowie einen vorausfahrenden Mercedes-Fahrer. Beide Fahrer zogen sich leichte Verletzungen zu und mussten in ein Krankenhaus gebracht werden. Dieser Vorfall hat erneut die Risiken des Fahrens unter Alkoholeinfluss ins Bewusstsein gerückt.
Wie ka-news.de berichtet, stellte sich heraus, dass der Mazda-Fahrer einen Atemalkoholwert von über 1,2 Promille aufwies. Dies ist nicht nur in der Fahruntüchtigkeit gravierend, sondern auch rechtlich bedenklich, da er mit einer Strafanzeige rechnen muss. Die Polizei ordnete eine Blutprobe an, um den genauen Alkoholgehalt festzustellen. Der Schaden an den beiden Fahrzeugen wird auf einen mittleren fünfstelligen Betrag geschätzt.
Risiken und Regelungen rund um Alkohol am Steuer
Die Diskussion um Fahrten unter Alkoholeinfluss ist nicht neu. Vor kurzem, am 23. Juni 2025, führte die Polizei in Pforzheim eine Verkehrskontrolle durch, bei der zwei alkoholisierte Autofahrer gestoppt wurden. Der 37-jährige Fahrer eines Skoda hatte einen Atemalkoholwert von über 2,0 Promille und musste sich im Krankenhaus einer Blutentnahme unterziehen, während ein 39-jähriger BMW-Fahrer mit rund 0,5 Promille davonkam, aber dennoch mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen muss. Laut presseportal.de sind solche Kontrollen notwendig, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Promillegrenzen für Autofahrer in Deutschland sind klar definiert. Bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille droht eine relative Fahruntüchtigkeit, während bei 0,5 Promille es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die ein Bußgeld von 500 Euro nach sich ziehen kann. Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist und je nach Schwere des Vergehens zu Führerscheinentzug sowie möglichen Freiheitsstrafen führen kann. Dies erläutert adac.de.
Ein Appell an die Verkehrsteilnehmer
Die Risiken des Alkoholkonsums am Steuer sind nicht zu leugnen. Die Polizei rät, Fahrzeuge nach dem Konsum von Alkohol stets stehen zu lassen und die Heimfahrt im Voraus zu planen, sei es mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis. Zivilcourage ist gefragt, wenn es darum geht, andere Fahrende anzusprechen, die unter Alkoholeinfluss stehen könnten.
Abschließend lässt sich festhalten, dass der Vorfall auf der A8 nicht nur ein Einzelfall ist, sondern ein Mahnmal für alle Verkehrsteilnehmer darstellen sollte. Der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol ist essenziell, um Unfälle zu vermeiden und die eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.