Schwörer Haus erleidet juristische Niederlage: Ein Schock für die Branche!

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Fertighausbauer Schwörer verliert vor dem Sozialgericht Reutlingen gegen BG Bau. Streit um Gefahrtarifklasse 2024.

Fertighausbauer Schwörer verliert vor dem Sozialgericht Reutlingen gegen BG Bau. Streit um Gefahrtarifklasse 2024.
Fertighausbauer Schwörer verliert vor dem Sozialgericht Reutlingen gegen BG Bau. Streit um Gefahrtarifklasse 2024.

Schwörer Haus erleidet juristische Niederlage: Ein Schock für die Branche!

Heute hat das Freiburger Sozialgericht eine wegweisende Entscheidung getroffen, die den Fertighausbauer Schwörer Haus aus Hohenstein-Oberstetten ins Schwitzen bringt. Wie die Schwäbische berichtet, klagte Schwörer Haus gemeinsam mit Fluck Holzbau und Lehner Holzhaus gegen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Verhandlungsgegenstand war die seit Anfang 2024 geltende Einstufung von Holzfertigbau-Unternehmen in dieselbe Gefahrtarifklasse wie Zimmereibetriebe. Diese Regelung hat weitreichende Folgen, da sie zu erheblichen Steigerungen der Unfallversicherungsbeiträge führen kann.

Aber was steckt genau hinter dieser erdrückenden Einstufung? Mathias Schäfer, Präsident der Interessengemeinschaft Arbeitssicherheit Holzfertigteilbau (IGAH) und des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), kritisierte die Tarifänderung scharf. Er hob hervor, dass für mittelständische Unternehmen alleine Mehrkosten von etwa 1.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr aufkommen könnten – eine ausgesprochen hohe Belastung! Dies, obwohl die Unfallkosten bei Zimmereibetrieben um mehr als 35 Prozent höher sind. Das Sozialgericht wies jedoch die Klagen der Unternehmen ab, was den Vertretern der klagenden Firmen verständlicherweise einen Schlag versetzte.

Rechtliche Auseinandersetzungen und mögliche Berufung

Wie geht es nun weiter? Die Holzfertigbau-Unternehmen planen, in Berufung zu gehen. Rechtsanwalt Christoph Renz, der über 40 klagende Bauunternehmen verteidigt, kündigte an, die Entscheidung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg anzufechten. Über 60 Fertigbauunternehmen haben sich in Deutschland bereits gegen den neuen 4. Gefahrtarif gewehrt, der maximal sechs Kalenderjahre gilt. Viele rechnen damit, dass diese Auseinandersetzung letztlich vor dem Bundessozialgericht landen wird – ein echter Schlüsselmoment für die Zukunft der Branche.

Es bleibt nicht nur beim finanziellen Aspekt. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind auch für den Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von zentraler Bedeutung. Die BG BAU setzt sich dafür ein, Beschäftigte in gewerblichen Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen vor arbeitsbedingten Risiken zu schützen. Sie finanziert sich aus den Beiträgen der Unternehmer, während die Beschäftigten selbst keine Zahlungen zur gesetzlichen Unfallversicherung leisten müssen.

Das Urteil ist also nicht nur ein einfaches Gerichtsverfahren – es steht sinnbildlich für einen größeren Streit in der Bauwirtschaft und beleuchtet die Herausforderungen, vor denen die Fertighausbranche derzeit steht. Ob diese Unternehmen die neuen Regelungen hinnehmen oder letztlich zum Teil ihrer Existenz kämpfen müssen, bleibt abzuwarten.