Wirtschaftsbooster für Tuttlingen: Umsatzsteuer auf Speisen sinkt!
Die Steuersenkung auf Gastronomiespeisen von 19% auf 7% ab 2026 entlastet die Branche im Schwarzwald-Baar-Kreis und fördert den Wettbewerb.

Wirtschaftsbooster für Tuttlingen: Umsatzsteuer auf Speisen sinkt!
Gastronomie in Köln atmet auf! Ab dem 1. Januar 2024 wird die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Diese überfällige Maßnahme, die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen wurde, sorgt für frischen Wind in der Branche. Bereits vorher galt der reduzierte Steuersatz lediglich für Speisen, die zum Mitnehmen verkauft wurden, wodurch viele Gastronomiebetriebe benachteiligt wurden. Die neue Regelung soll nicht nur Gastronomen im Kreis Tuttlingen, sondern landesweit eine spürbare Entlastung bringen. Veronika Trettner, Betreiberin des beliebten „La Vie“, sieht die Senkung als großen Schritt in Richtung mehr Wettbewerbsgerechtigkeit und Entlastung.
Die Änderungen sind auch für Imbissstände und Take-away-Angebote von Bedeutung, da sie bereits mit einem Umsatzsteuersatz von 7 Prozent arbeiten. Holger Milkau, Betreiber von Edeka-Märkten, hebt hervor, dass etwa 90 bis 95 Prozent der Verkäufe in Metzgereien und Bäckereien auch unter diesen ermäßigten Steuersatz fallen. In den letzten Jahren hat die Handelsgastronomie sogar um 20 Prozent zugelegt, während viele stationäre Gastronomieangebote Umsatzverluste hinnehmen mussten.
Eine Entlastung für die Branche
Doch was bedeutet die Steuersenkung für die Preisgestaltung der Gastronomiebetriebe? Gastronom Michael Staiger, auch Vertreter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), hat deutlich gemacht, dass die höheren operationalen Kosten in der stationären Gastronomie, beispielsweise für Müllentsorgung, einen Einfluss auf die Preisgestaltung haben. Er kündigte an, dass er die Preise wo möglich senken möchte, jedoch nicht um den vollen Steuersatz.
Ähnlich sieht es Alex Postolov aus dem „Landhaus Donautal“. Er begrüßt die Senkung als positiven Schritt, wird die Ersparnis allerdings nicht eins zu eins an die Gäste weitergeben. Walter Knittel, Geschäftsführer der Donaubergland Tourismus GmbH, glaubt ebenfalls, dass die Senkung dem Tourismus in der Region zugutekommen wird, warnt jedoch, dass die Gäste nicht zu hohe Erwartungen hinsichtlich Preisnachlässen stellen sollten, da die Kosten weiterhin steigen.
Auswirkungen der Steuersenkung
Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin von Dehoga, hat darauf hingewiesen, dass die Gastronomie die Preissenkungen nicht pauschal an die Kunden weitergeben wird. Die Möglichkeit zur Weitergabe hängt stark von den Kosten für Wareneinsatz und Personal ab. Zudem hat die jüngste Anhebung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2026, die eine Erhöhung um über 8 Prozent bedeutet, die Situation weiter kompliziert.
Die Bundesregierung, vertreten durch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), plant jedoch, die Senkungen genau zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich den Endkunden zugutekommen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die neue Regelung in der Praxis auswirken wird. Einige Experten glauben, dass die Steuersenkung viele Betriebe unterstützen kann, um auch in Zukunft wirtschaftlich auf dem Markt bestehen zu bleiben.
In Anbetracht der Herausforderungen, mit denen die Gastronomie konfrontiert ist, ist es ein Lichtblick, dass die Regierung Anstrengungen unternimmt, um diese wichtige Branche zu unterstützen. Bleibt zu hoffen, dass die Energie, die aus dieser Steuersenkung schöpfen kann, auch die Besucherzahlen in den Restaurants von Köln fördert und die Geselligkeit wieder hoch im Kurs bleibt!