Rettungsaktion an der Nepomukbrücke: Rollstuhlfahrerin gerettet!

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In Sigmaringen befreiten Rettungskräfte eine Rollstuhlfahrerin aus misslicher Lage an der Nepomukbrücke. Schnelle Hilfe verhinderte Schlimmeres.

In Sigmaringen befreiten Rettungskräfte eine Rollstuhlfahrerin aus misslicher Lage an der Nepomukbrücke. Schnelle Hilfe verhinderte Schlimmeres.
In Sigmaringen befreiten Rettungskräfte eine Rollstuhlfahrerin aus misslicher Lage an der Nepomukbrücke. Schnelle Hilfe verhinderte Schlimmeres.

Rettungsaktion an der Nepomukbrücke: Rollstuhlfahrerin gerettet!

Am 26. Oktober 2025, um 12:33 Uhr, wurde die Polizei zu einem besorgniserregenden Einsatz an der Nepomukbrücke in Sigmaringen gerufen. Eine 57-jährige Rollstuhlfahrerin war in einer misslichen Lage, da eine Hälfte ihres Rollstuhls auf dem Weg stand, während die andere Seite im Hang zur Donau hing. Diese kritische Position führte zu einem Großaufgebot an Rettungskräften, darunter Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei, die rasch zum Einsatzort eilten, nachdem ein Notruf eingegangen war. Der Anrufer meldete die drohende Lebensgefahr, da die Frau in die Donau stürzen könnte, was zu einem schnellen Eingreifen der Einsatzkräfte führte, berichtet die SWP.

Vor Ort konnte die Polizei jedoch schnell Entwarnung geben. Zwischen der betroffenen Frau und der Donau waren noch etwa 10 Meter Wiese, die das Risiko eines Absturzes minimierten. Nach einer zügigen Evaluierung der Situation war es der Feuerwehr und dem Rettungsdienst möglich, die Dame wohlbehalten zu befreien. Positives Fazit: Die schnelle Hilfe war entscheidend, und die Frau konnte unverletzt gerettet werden, wie die News berichteten.

Notwendigkeit für Barrierefreiheit

Ein Vorfall wie dieser bringt eine weitere Dimension ins Spiel: die Barrierefreiheit in der Gestaltung öffentlicher Räume. Das Grundgesetz und das Gleichstellungsgesetz verlangen, dass Menschen mit Behinderungen gleichgestellt werden. Die aktuelle Diskussion beleuchtet die Anforderungen an Rettungswege, die oft die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend berücksichtigen, wie die Plattform Nullbarriere ausführlich beschreibt.

Tatsächlich sehen die bestehenden Regelungen wie die DIN 18040 vor, dass viele Menschen mit Behinderungen „zur Eigenrettung nicht fähig“ eingestuft werden. Hierbei handelt es sich um eine gravierende Sicherheitslücke, insbesondere wenn man bedenkt, dass Fluchtwege in öffentlichen Gebäuden häufig nicht barrierefrei sind. Im Brandfall könnte dies katastrophale Folgen haben, wenn die Rettung nicht adäquat gewährleistet ist.

Die Schaffung von barrierefreien Fluchtwegen muss ein zentrales Anliegen sein, um die Sicherheit aller Personen zu gewährleisten. Beispiele für Lösungen, wie rauchdichte Vorräume oder alternative Fluchtmöglichkeiten, sollten bereits in der Planungsphase von Gebäuden berücksichtigt werden. Hier liegt ein klarer Appell an Politiker und Planer, die Barrierefreiheit in den Vordergrund zu stellen und sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auch tatsächlich wirksam umgesetzt werden.