Streit um Kirchweg: Gemeinde fordert öffentliches Recht, Hauseigentümer wehren sich!
Streit um Privatweg in Schwenningen: Gemeinde vs. Einwohner über öffentliche Nutzung und rechtliche Ansprüche. Gericht entscheidet.

Streit um Kirchweg: Gemeinde fordert öffentliches Recht, Hauseigentümer wehren sich!
In Schwenningen sorgt ein Streit um den Kirchweg für Aufsehen. Die Gemeinde hat beschlossen, diesen Privatweg als öffentlich zu deklarieren, was bei den Eigentümern, Jürgen Klemm und Claudia Hogenhuis, auf vehemente Ablehnung stößt. [Schwäbische] berichtet, dass der Kirchweg im Geoportal Baden-Württemberg als Privatweg verzeichnet ist und durch ein Einfahrt-verboten-Schild für Nicht-Anwohner gekennzeichnet ist.
Klemm und Hogenhuis, die vor sechs Jahren ein Haus an der Hauptstraße 43 gekauft haben, haben fünf Jahre lang ohne Probleme gelebt. Doch als ein Bauvorhaben auf einem benachbarten Grundstück begann, meldeten sich bei ihnen Sorgen um mögliche Schäden durch die Baumaschinen. Ihr Anwalt klärte sie darüber auf, dass die Eigentümer der betroffenen Fläche haften. Daraufhin untersagten sie dem Bauherren die Nutzung ihres Grundstücks. Doch die Gemeinde witterte die Chance und erklärte, der Weg sei ein öffentlicher, gestützt auf ein rechtliches Konzept aus dem römischen Recht.
Rechtsstreit basierend auf römischem Recht
Das von der Gemeinde angeführte Prinzip der „unvordenklichen Verjährung“ bezieht sich auf die Annahme, dass ein Recht gilt, wenn es über einen sehr langen Zeitraum hinweg ununterbrochen ausgeübt wurde. Dies ist ein Antikarium aus dem römischen Recht, das historisch eine zentrale Rolle im europäischen Rechtswesen gespielt hat. [Wikipedia] hebt hervor, dass viele moderne Rechtssysteme auf den Prinzipien des römischen Rechts basieren, was in diesem Fall skurril ist: Denn die Gemeinde benutzt eine altehrwürdige Rechtsgrundlage, wie es das Corpus iuris civilis oder das Zwölftafelgesetz seinerzeit tat, um sich einen Vorteil zu verschaffen.
Klemm und Hogenhuis nehmen die Argumentation der Gemeinde als Missbrauch wahr und befürchten eine Enteignung ohne angemessenen Ausgleich. Sie führen mehrere Belege an, darunter ein eingetragenes Wegerecht aus den 1970er-Jahren und ein Kaufangebot der Gemeinde aus 1998, das belegt, dass der Kirchweg privat ist. In ihrer Not reichten sie Klage gegen die Gemeinde ein.
Ein Gerichtstermin führt zu unerwartetem Ausgang
Der erste Termin vor Gericht brachte keine Einigung, und beim zweiten Termin kamen Zeuginnen, die 89 und 92 Jahre alt sind, zu Wort und konnten Aussagen zur Nutzung des Kirchwegs vor 1964 machen. In einer überraschenden Entscheidung stellte das Gericht fest, dass der Kirchweg ein Privatweg sei und kein öffentlicher. Doch der Kampf ist noch nicht vorbei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung steht im Raum.
Bürgermeister Ewald Hoffmann hat sich zurückhaltend geäußert und erklärt, dass die Gemeinde auf die Urteilsbegründung warten werde, bevor weitere Schritte unternommen werden. Es zeigt sich also: Die Geschichte des Kirchwegs wird wohl noch einige Wendungen nehmen. Währenddessen bleibt abzuwarten, wie sich die Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde und den Eigentümern entwickeln wird.