Stuttgart erhöht Hundesteuer: Strengere Regeln für Kampfhunde!
Stuttgart plant eine Erhöhung der Hundesteuer zur Regulierung von Kampfhunden. Wichtige Informationen zur Anmeldung und Pflichten.

Stuttgart erhöht Hundesteuer: Strengere Regeln für Kampfhunde!
In Stuttgart stehen bedeutende Änderungen bei der Hundesteuer ins Haus. Am 9. September 2025 wird die Stadtverwaltung die Erhöhung der Hundesteuer anstoßen, mit einem besonderen Augenmerk auf Kampfhunde. Dies geschieht in einem Kontext, der eine Ausweitung der bestehenden Restriktionen für diese Tiere zum Ziel hat. Allein in Stuttgart sind inzwischen über 16.000 Hunde registriert, und die Tendenz ist steigend, wie Esslinger Zeitung berichtet.
Doch was bedeutet das konkret für Hundehalter:innen? Die Halter von Kampfhunden stehen möglicherweise vor höheren finanziellen Belastungen, da die Hundesteuer in den letzten Jahren in verschiedenen Gemeinden bereits angehoben wurde. Diese Anpassungen waren oft eine Reaktion auf den Aufwand, der mit der Haltung und Kontrolle gefährlicher Hunde verbunden ist, wie auch Anwalt Suchservice vermerkt. Aber die Höhe der Steuer variiert stark, abhängig von den spezifischen Regelungen in jedem Bundesland.
Wichtige Pflichten für Hundehalter
Die Vorschriften zur Anmeldung eines Hundes sind klar: Bevor der Hund im Stadtgebiet von Stuttgart einen neuen Besitzer findet, muss er innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltezeit oder, wenn er das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, der Stadt angezeigt werden. Diese Anmeldung erfolgt schriftlich bei der Stadtkämmerei oder den Bürgerbüros. Das Verfahren ist einfach, denn Anmeldevordrucke können auf Anfrage zugesendet werden, wie die Stadt Stuttgart auf ihrer Webseite stuttgart.de erklärt.
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die Abmeldung: Beenden Hundehalter die Haltung eines Hundes, muss dies ebenfalls innerhalb eines Monats geschehen, andernfalls wird die Hundesteuer bis zur offizellen Abmeldung weiterhin berechnet. Dabei ist zu beachten, dass die Hundesteuermarke an die Stadt zurückgegeben werden muss. Wer die Anzeigepflichten nicht erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.
Besondere Regelungen für Kampfhunde
Im Kontext der Hundesteuer sind Kampfhunde in speziellen Rasselisten erfasst, und ihre Steuer kann deutlich höher ausfallen als bei anderen Hunden. Auch wenn es keine bundesweit einheitliche Höchstgrenze für die Kampfhundesteuer gibt, dürfen die Gemeinden eigene Tarife festlegen. Dies hat zur Folge, dass in vielen Städten, darunter auch Stuttgart, die Abgaben für als gefährlich eingestufte Hunde in den letzten Jahren erhöht wurden.
Gerichte haben sich bereits mit der Höhe solcher Steuern beschäftigt. So entschied das Verwaltungsgericht Trier, dass eine Steuer von 1.500 Euro als unzulässig angesehen werden kann, wenn sie übermäßig belastend wirkt. Im Gegensatz dazu hält das Verwaltungsgericht Schleswig eine Steuer von 1.200 Euro für rechtens. Dies zeigt, wie differenziert und unterschiedlich die Rechtslage ist, in der sich Hundehalter bewegen müssen.
Für viele ist die Hundehaltung ein wichtiges Stück Lebensqualität, weshalb es ratsam ist, sich bei der Anschaffung eines als gefährlich eingestuften Hundes gründlich über die geltenden Regelungen am Wohnort zu informieren. Rechtsanwälte, die auf Tierrecht spezialisiert sind, können hierbei wertvolle Unterstützung leisten.