Tübinger Notar im Visier: Rabatte weit über Gebührenordnung!

Ein pensionierter Notar aus Tübingen muss sich vor Gericht verantworten, wegen illegaler Rabattgewährung außerhalb der Gebührenordnung.

Ein pensionierter Notar aus Tübingen muss sich vor Gericht verantworten, wegen illegaler Rabattgewährung außerhalb der Gebührenordnung.
Ein pensionierter Notar aus Tübingen muss sich vor Gericht verantworten, wegen illegaler Rabattgewährung außerhalb der Gebührenordnung.

Tübinger Notar im Visier: Rabatte weit über Gebührenordnung!

Ein aufsehenerregender Fall beschäftigt derzeit die Gerichte in Tübingen: Ein pensionierter Notar sieht sich ernsthaften Vorwürfen gegenüber. Er wird angeklagt, einem mitangeklagten Geschäftsführer unzulässige Rabatte auf seine Leistungen gewährt zu haben. Dabei handelt es sich um Rabatte, die weit außerhalb der festgelegten Gebührenordnung liegen, wie der GEA berichtet.

Was steckt genau hinter diesen Vorwürfen? In Deutschland sind die Kosten für notarielle Dienstleistungen durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt. Die Höhe der Notarkosten hängt von der Bedeutung und dem Wert des jeweiligen Geschäfts ab, nicht von der Arbeitszeit des Notars. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Gebühren transparent und nachvollziehbar bleiben, wie auch Notar Wetzel erklärt.

Transparenz bei Notarkosten

Das GNotKG, das seit dem 1. August 2013 in Deutschland gilt, ersetzte die frühere Kostenordnung und bietet Bürgern sowie Unternehmen eine klare Orientierung, wenn es um die Kostenfarbierung bei notariellen Leistungen wie Grundstückkäufen, Gesellschaftsgründungen oder Testamentserrichtungen geht. Gebührensätze sind dabei degressiv gestaltet: Je höher der Geschäftswert, desto geringer der prozentuale Anteil der Gebühr. Beispielsweise ergeben 300.000 Euro Kaufpreis für ein Grundstück etwa 935 Euro an Notarkosten, während ein Vermögen von 150.000 Euro für ein Testament rund 435 Euro kostet, so das Beispiel von Notar Dr. Kotz.

Das aktuelle Gerichtsverfahren um den Notar in Tübingen wirft Fragen zur Integrität und Einhaltung dieser Vorschriften auf. Der Vorwurf der unzulässigen Rabatte könnte nicht nur für den Notar selbst Konsequenzen haben, sondern auch für die rechtsgeschäftlichen Partner, die möglicherweise durch falsche Wertangaben in die Sache verwickelt sind – ein strafbares Delikt im deutschen Recht.

Die Nachprüfbarkeit der Notarkosten ist im GNotKG vorgesehen, sodass bei Unregelmäßigkeiten Notare verpflichtet sind, Gebühren nachzufordern oder zurückzuerstatten. Diese regelmäßigen Geschäftsprüfungen sollen sicherstellen, dass alles mit rechten Dingen zugeht und die Festlegungen im Sinne der Gesetzgebung eingehalten werden.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall entwickelt. Die Angeklagten stehen unter Druck, während die Öffentlichkeit auf eine baldige Klärung der Vorwürfe hofft. DieThematik rund um notarielle Dienstleistungen und deren Kosten bleibt ein bedeutsamer Bestandteil des rechtsgeschäftlichen Lebens in Deutschland – besonders in Hinblick auf Transparenz und Rechtssicherheit.