Zwei Drogendealer in Aulendorf festgenommen – Polizei schlägt zu!

Zwei Drogendealer in Aulendorf festgenommen – Polizei schlägt zu!
In Aulendorf war die Polizei Mitte Juli sehr beschäftigt. Ein handgreiflicher Streit zwischen einem 37-jährigen Mann und seinem 25-jährigen Mitbewohner führte zu einem groß angelegten Einsatz, bei dem die Beamten nicht nur der Auseinandersetzung nachgingen, sondern auch auf eine vermeintliche Drogensache stießen. Wie Schwäbische.de berichtet, wurden während der Ermittlungen nicht unerhebliche Mengen an Betäubungsmitteln in den Wohnräumen entdeckt, die nicht nur die Polizei, sondern auch die Bewohner in Alarmbereitschaft versetzten.
Die Drogen wurden im Zimmer eines weiteren Mitbewohners Aufbewahrungsort gefunden, was deutlich macht, dass die Ermittlungen weitreichender sind, als es auf den ersten Blick erschien. Polizeisprecherin Daniela Baier möchte jedoch derzeit keine genauen Angaben zur Art oder Menge der Drogen machen, da die Ermittlungen noch andauern. Beide Tatverdächtigen, der 37-Jährige und der 25-Jährige, wurden vorläufig festgenommen und bereits einem Haftrichter vorgeführt.
Rechtliche Konsequenzen
Die Vorwürfe gegen die beiden Männer sind gravierend. Der Verdacht des Drogenhandels fällt unter das Betäubungsmittelrecht, welches, wie fachanwalt.de feststellt, schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Nach dem Paragrafen 29a des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) ist unerlaubter Handel mit nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheit bestraft.
Bei den aktuellen Ermittlungen ist die Rauschgiftermittlungsgruppe des Polizeireviers Ravensburg aktiv. Die Szene zeigt, dass bei einem Drogenhandel nicht nur der Besitz, sondern auch der Verdacht auf „Handeltreiben“ zur rechtlichen Verfolgung führt. Das bedeutet, dass sogar Vermittler oder logistische Unterstützer in den Fokus der Ermittler geraten können, auch wenn sie nicht direkt in den Austausch von Drogen verwickelt sind.
Die rechtlichen Feinheiten
Wie hoch die Strafen letztlich ausfallen werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Art und Menge der Drogen. Plätze wie Aulendorf sind nicht bis zum Rand mit Drogen überschwemmt, dennoch gibt es ein gewisses Risiko, dass das Thema Drogenhandels für die betreffenden Personen schweren Konsequenzen mit sich bringt. Der Unterschied zwischen Drogenbesitz und Drogenhandel ist im Gesetz klar definiert: „Handeltreiben“ bezeichnet jedes absatzgerichtete Verhalten. Bei der Menge bewegt man sich laut strafverteidiger-cottbus.de in einem gefährlichen Bereich, wenn zum Beispiel 7,5 Gramm Cannabis oder 5 Gramm Kokain im Spiel sind.
Beide Männer sind mittlerweile in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht worden, während die Ermittlungen zu dem Drogenhandelsnetz weiter laufen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und welche weiteren Enthüllungen es über den Drogenhandel in Aulendorf geben könnte.