Baumfällung in Mering: Natur unter Druck – 14 Bäume betroffen!

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Baumfällungen in Mering genehmigt: 14 Bäume auf private Grundstücke dürfen gefällt werden, trotz geschützter Arten und Krankheitsrisiken.

Baumfällungen in Mering genehmigt: 14 Bäume auf private Grundstücke dürfen gefällt werden, trotz geschützter Arten und Krankheitsrisiken.
Baumfällungen in Mering genehmigt: 14 Bäume auf private Grundstücke dürfen gefällt werden, trotz geschützter Arten und Krankheitsrisiken.

Baumfällung in Mering: Natur unter Druck – 14 Bäume betroffen!

Die naturnahe Umgebung in Mering steht vor einer großen Veränderung: Die Regierung von Schwaben hat die Fällung von 14 Bäumen auf einem privaten Waldgrundstück im Hans-Sachs-Weg genehmigt. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines aktuellen Baumgutachtens, das auf verschiedene Krankheiten in vielen Bäumen hinweist, darunter Eschentriebsterben und Brandkrustenpilz. Außerdem haben Sturm- und Hagelereignisse der letzten zwei Jahre den Gesundheitszustand der Bäume erheblich verschlechtert und so einen Handlungsbedarf geschaffen. Insgesamt wurden 21 Bäume als problematisch eingestuft, aber während die Fällung von 14 Bäumen genehmigt wurde, können 7 weitere Bäume ohne zusätzliche Genehmigung gefällt werden.

Teile des Baumbestands, der nun fallen soll, sind Lebensstätten geschützter Arten wie Fledermäusen, Vögeln und zahlreichen Käfern, die in Totholz leben. Diese geschützten Lebensräume stehen unter dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Laut der Fichtenbiber müssen für Baumfällungen in Schutzgebieten immer spezielle Genehmigungen eingeholt werden. Alternative Maßnahmen zur Pflege der Bäume wurden von den Naturschutzbehörden als nicht praktikabel eingestuft, da sie sowohl kostspielig als auch aufwändig wären.

Fällung unter Aufsicht

Die Fällung der Bäume in Mering soll in den kommenden Wochen unter fachlicher Aufsicht durchgeführt werden. Um sicherzustellen, dass der Eingriff minimalen Einfluss auf die Umwelt hat, sind die Naturschutzbehörden darauf bedacht, dass alle gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Denn Verstöße gegen diese Regeln können nicht nur hohe Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben, wie in den Richtlinien des Bundesnaturschutzgesetzes dargelegt.

Die Fällungsmaßnahmen werden als letzte Lösung betrachtet, da die Lebensräume der geschützten Arten erhalten werden sollen. Zahlreiche Alternativen, wie etwa Pflegemaßnahmen oder Kronenschnitte, wurden abgewogen. Dennoch wurde festgestellt, dass diese nicht ausreichen, um den Zustand der Bäume zu verbessern oder eine Gefährdung auszuschließen. Daher ist die Fällung die einzige Möglichkeit, die Sicherheit von Anwohner:innen zu gewährleisten.

Das große Ganze im Blick

Naturschutzgebiete sind essenziell für die Erhaltung unserer Flora und Fauna. Das NABU hebt hervor, dass Bäume in diesen Gebieten besonders geschützt sind. Jede Baumfällung muss sorgfältig geprüft werden, und in vielen Fällen sind Pflege- und erhaltene Maßnahmen vorzuziehen. In Deutschland gelten strenge Vorschriften, die zum Beispiel das Zerstören von Bäumen in Schutzgebieten verbieten. Diese Vorschriften gelten auch für Mering, wo der naturschutzrechtliche Umgang mit den betroffenen Bäumen besonders relevant ist.

Die Vorsicht im Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen ist ein zentraler Aspekt, den alle Beteiligten ernst nehmen müssen. Ob finanzielle Lösungen zur Baumpflege gefunden werden können, bleibt abzuwarten, doch die Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt und ihren Habitats liegt nicht nur bei den Behörden, sondern auch bei uns allen. Die Fällungen im Hans-Sachs-Weg werfen ein Licht auf die Herausforderungen, die uns der Klimawandel und das Artensterben auferlegen.