Gaffer filmen Unfall auf A3 – Bußgeld und Punkt in Flensburg!

Am 13. Juni 2025 kam es auf der A3 bei Aschaffenburg zu einem Unfall, der zu Stau und Bußgeldanzeigen gegen Gaffer führte.

Am 13. Juni 2025 kam es auf der A3 bei Aschaffenburg zu einem Unfall, der zu Stau und Bußgeldanzeigen gegen Gaffer führte.
Am 13. Juni 2025 kam es auf der A3 bei Aschaffenburg zu einem Unfall, der zu Stau und Bußgeldanzeigen gegen Gaffer führte.

Gaffer filmen Unfall auf A3 – Bußgeld und Punkt in Flensburg!

Ein Verkehrsunfall auf der A3 in Richtung Nürnberg hat am Mittwoch, dem 13. Juni 2025, für erhebliche Störungen gesorgt. Gegen 14:45 Uhr verlor ein 39-jähriger Fahrer aus bisher ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeuggespann. Sein Anhänger drehte sich um die Längsachse und blockierte alle Fahrstreifen sowie den Seitenstreifen, was zu einem kilometerlangen Stau führte. Laut Aschaffenburg News war die Unfallaufnahme eine Gemeinschaftsaktion der Aschaffenburger Verkehrspolizei, die Unterstützung von örtlichen Feuerwehren erhielt, die für die Absicherung und Bergung des Anhängers sorgten.

Glücklicherweise kamen bei diesem Vorfall keine Personen zu Schaden. Der Sachschaden am Fahrzeuggespann wird auf rund 25.000 Euro geschätzt. Während der Polizei- und Bergungsarbeiten wurde die Aufmerksamkeit jedoch auf eine andere Problematik gelenkt: die Schaulustigen. Insgesamt sieben „Gaffer“ wurden festgestellt, die Fotos und Videos von der Unfallstelle machten.

Warnhinweis der Polizei

Immer wieder warnen Behörden davor, dass das Fotografieren an Unfallstellen nicht nur ethisch fragwürdig ist, sondern auch die Arbeit von Rettungskräften erheblich behindern kann. Personen, die beim Gaffen erwischt werden, müssen mit Bußgeldanzeigen und einem Punkt in Flensburg rechnen. Dies könnte einen neuen Trend zur Diskussion bringen, denn laut Bussgeldkatalog hat das Bundeskabinett bereits 2019 eine neue Regelung beschlossen, die die Strafen für solche Handlungen verschärfte.

Gaffer, die unter Umständen sogar Unfalltote fotografieren, können mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Beim Gaffen kann es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln; im schlimmsten Fall wird solch ein Verhalten als Straftat geahndet. Die neuen Regelungen zum § 201a StGB, die am 1. Januar 2021 in Kraft traten, zielen darauf ab, solche Unarten zu unterbinden.

Zusätzliche Vorschriften und Strafen

  • Bußgelder für Gaffer variieren zwischen 20 und 1.000 Euro, in einigen Bundesländern sogar bis zu 5.000 Euro.
  • Wer den Pannenstreifen befährt oder darauf parkt, bringt sich selbst und andere in Gefahr und kann mit einem Bußgeld von 75 Euro oder mehr belegt werden.
  • Außerdem kann das unterlassene Hilfeleisten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Erst kürzlich attestierte das Statistische Bundesamt, dass 2014 allein in Deutschland fast 2,5 Millionen Unfälle registriert wurden. Dabei stellt sich die Frage, wie viele Zeugen tatsächlich zur Hilfe kommen oder ob sie eher als Schaulustige agieren. Eine klare Botschaft der Polizei ist, dass jeder aufgerufen ist, im Notfall zu helfen und die Rettungskräfte nicht zu behindern.

Insgesamt zeigt dieser Vorfall einmal mehr, wie wichtig es ist, bewusst auf der Straße zu handeln und nicht nur Zuschauer zu sein, wenn jemand in Not ist. Gaffen ist nicht nur gefährlich, sondern auch rechtlich riskant und sollte dringend unterlassen werden, um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu gefährden.