Kritik an Hessens Psychiatrie-Reform: Vertrauen in Ärzte gefährdet!

Kritik an Hessens Psychiatrie-Reform: Vertrauen in Ärzte gefährdet!
In Hessen stehen grundlegende Änderungen des Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes (PsychKHG) zur Diskussion, die bei einer Anhörung am 3. September in Wiesbaden näher beleuchtet werden sollen. Der Hessische Landtag hat bereits in erster Lesung über die Gesetzesänderung beraten. Das Hauptziel besteht darin, die Versorgung und Unterstützung psychisch erkrankter Menschen zu verbessern und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Doch wie weit sollte der Eingriff in die Privatsphäre von Patienten gehen? Diese Frage stellt sich besonders nach den jüngsten Gewalttaten von psychisch kranken Menschen in Aschaffenburg und Hanau, die als rechtfertigende Ursachen von der Landesregierung herangezogen werden.
Die geplanten Änderungen sehen vor, dass Entlassungen aus psychiatrischen Krankenhäusern unverzüglich an die zuständigen Ordnungs- und Polizeibehörden gemeldet werden, wenn bei der Einweisung eine Fremdgefährdung festgestellt wurde. Diese Meldung erfolgt jedoch ausschließlich, wenn die Gefahr auch nach der Entlassung weiterhin besteht. Die Entscheidung darüber obliegt den behandelnden Ärzten. „Da liegt was an“, so der Tenor der Gesundheitsdezernentin Elke Voitl (Grüne), die die geplanten Maßnahmen kritisch betrachtet. Sie bezeichnete die Meldung von Patienten an die Polizei als „hochproblematisch“, da dies das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten gefährden könnte.
Die Kritik und die Statistiken
Voitl äußerte zusammen mit Peter Tinnemann, dem Chef des Gesundheitsamtes, Bedenken gegenüber der Gesetzesnovelle. Beide beabsichtigen, ihre Bedenken im Rahmen der Anhörung vorzutragen. Besonders die Einordnung von Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen als psychische Störungen wird als potenziell problematisch angesehen. Christiane Schlang, Leiterin der Abteilung Psychische Gesundheit, fordert eine sachliche Auseinandersetzung mit den Ereignissen und kritisiert den politischen Aktionismus. Sie machte auf besorgniserregende Statistiken aufmerksam: jährlich gibt es in Deutschland knapp 700 Opfer tödlicher Gewalt, 411 davon durch Ertrinken und 10.300 Suizide. Solche Zahlen zeigen, dass Gewalt häufig auch außerhalb der psychisch kranken Bevölkerung stattfindet.
Ein Schritt zur Besserung?
Die Gesetzesänderung sollte grundsätzlich auch als Möglichkeit verstanden werden, die psychiatrische Versorgung zu stärken und möglicherweise schwerstabhängigen Personen schneller Hilfe zukommen zu lassen. Der Informationsfluss zwischen psychiatrischen Fachkrankenhäusern und Behörden soll verbessert werden, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Das könnte als ein wirksamer Schutzmechanismus für die Gesellschaft dienen, gleichzeitig aber auch die Rechte und den Schutz der betroffenen Patienten in den Vordergrund rücken. „Wir müssen ein gutes Händchen haben, um die Balance zwischen Sicherheit und Therapie zu finden“, so könnte man die Herausforderung zusammenfassen.
Abschließend ist der Krisendienst Frankfurt unter der Telefonnummer 069/611375 sowie online unter krisendienst-frankfurt.de erreichbar, um dringend Hilfe benötigende Personen zu unterstützen. Die Debatte über das Psychisch-Kranken-Hilfegesetz wird eine zentrale Rolle im hessischen Gesundheitsdiskurs der kommenden Wochen spielen.