Kuh-Unfall in Wackersberg: Verletzte und tote Tiere bei Crash!
Bei einem Verkehrsunfall in Wackersberg kollidierte ein Auto mit einer Kuh, was zu leichtverletzten Fahrern führte.

Kuh-Unfall in Wackersberg: Verletzte und tote Tiere bei Crash!
Ein ungewöhnlicher und schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am vergangenen Samstagabend in Wackersberg, wo ein 26-jähriger Autofahrer aus Wolfratshausen mit einer Kuh kollidierte. Der Vorfall geschah gegen 20 Uhr, als die Kuh unvermittelt die Fahrbahn überquerte und es zu einem folgenschweren Aufprall kam. Der Fahrer, der in Richtung Bad Tölz unterwegs war, konnte durch eine Vollbremsung nur teilweise eine Katastrophe verhindern, doch die 26-jährige Autofahrerin aus Miesbach hinter ihm war nicht rechtzeitig in der Lage zu reagieren. Ihre Wucht brachte das Fahrzeug des Wolfratshausers mit der Kuh und anschließend in den Gegenverkehr.
Die Kollision hatte schwerwiegende Folgen: Dabei wurden sowohl der Münchner Fahrer, der mit dem Wolfratshauser kollidierte, als auch dieser selbst nur leicht verletzt. Tragischerweise überlebte die Kuh den Unfall nicht und musste an der Unfallstelle verendet aufgefunden werden. Die massiv beschädigten Fahrzeuge mussten daraufhin abgeschleppt werden. Laut Süddeutsche Zeitung sieht sich die Kuhhalterin nun mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr konfrontiert.
Einzigartige Gefahren durch Weidetiere
Diese Art von Unfall ist kein Einzelfall; in ländlichen Gebieten bergen Kühe oft unerwartete Gefahren. Laut Bussgeldkatalog können Kühe aus ihren Weiden ausbrechen und auf Straßen geraten. In solchen Fällen müssen Autofahrer sehr schnell reagieren, um mögliche Unfälle zu vermeiden. Viele sind sich unsicher, was nach einem Zusammenstoß mit einem Nutztier zu tun ist. Die wichtigsten Schritte sind: Anhalten, die Unfallstelle absichern, die Polizei benachrichtigen und den Halter des Tieres verständigen.
Die Haftung bei solchen Unfällen wird oft kompliziert. In der Regel haften Tierhalter, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie alle erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet haben (Anwaltauskunft). Ein Gutachter könnte entscheiden, inwiefern der Zustand des Zauns, der die Tiere halten sollte, normgerecht war und ob diese Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
Spannend sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wenn eine Kollision mit einem Nutztier passiert, trotzt die Schuldfrage oft der klaren Vorstellung. Über Geschwindigkeitsübertretungen oder weiteres unvorsichtiges Fahren könnte der Autofahrer eine Teilschuld zugesprochen bekommen – eine Abwägung zwischen der Betriebsgefahr des Autos und der Gefahr, die von dem Tier ausgeht, geht dem voran.
Versicherungsfragen im Schadensfall
Für Autofahrer kann es ebenfalls von Bedeutung sein, wie ihre Versicherung mit Schäden durch einen solchen Vorfall umgeht. Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung praxisnah könnte für solche Schäden aufkommen, jedoch decken nicht alle Anbieter die Schäden durch Nutztiere. Daher sollten Tierhalter außerdem eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in Erwägung ziehen, wie Bussgeldkatalog anmerkt. Landwirte wird zudem geraten, sich im Falle von Schäden rechtlich beraten zu lassen, um unerwartete Bürgerpflichten zu klären.
Der tragische Vorfall in Wackersberg macht einmal mehr deutlich, wie gefährlich ein Zusammenstoß mit einem Tier sein kann, und dass es in der Verantwortung der Tierhalter liegt, ihre Tiere sicher zu beaufsichtigen. In ländlichen Regionen ist und bleibt das Bewusstsein für die potenziellen Gefahren im Straßenverkehr unerlässlich, um solche schweren Unfälle zu vermeiden.