Neue Vorsitzende Richterin: Stefanie Hupertz leitet Landessozialgericht!

Stefanie Hupertz wird zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht NRW ernannt, zuständig für Grundsicherung und Sozialrecht.

Stefanie Hupertz wird zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht NRW ernannt, zuständig für Grundsicherung und Sozialrecht.
Stefanie Hupertz wird zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht NRW ernannt, zuständig für Grundsicherung und Sozialrecht.

Neue Vorsitzende Richterin: Stefanie Hupertz leitet Landessozialgericht!

Am 1. Juli 2025 gab es in der nordrhein-westfälischen Justiz eine bedeutende Personalentscheidung. Justizminister Dr. Benjamin Limbach hat Stefanie Hupertz zur neuen Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht ernannt. Damit übernimmt sie den Vorsitz des 7. Senats, der sich mit Themen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschäftigt. Diese Ernennung fällt auf ein besonders interessantes Zeitfenster, da der 7. Senat eine zentrale Rolle innerhalb des Landessozialgerichts spielt und für viele Bürgerinnen und Bürger von hoher Relevanz ist. Die Hintergründe berichtet die Justiz NRW.

Die 52-jährige Hupertz bringt umfangreiche Erfahrung mit in ihre neue Position. Nach dem Studium und Referendariat war sie einige Zeit als Rechtsanwältin tätig. 2007 begann ihre richterliche Laufbahn in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen am Sozialgericht Duisburg. Sie machte sich schnell einen Namen und wurde im Dezember 2013 zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Zuvor war sie als stellvertretende Vorsitzende im 1. Senat tätig, wo sie sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung und des Schwerbehindertenrechts auseinandersetzte.

Ein Gesicht voller Erfahrung

Zusätzlich zu ihrer richterlichen Tätigkeit war sie seit Januar 2021 in der Gerichtsverwaltung tätig, wo sie die Fortbildungsangelegenheiten sowie das Pandemie-Management übernahm. Von Juni 2023 bis August 2024 baute sie ihre Expertise weiter aus und übernahm auch die Personalangelegenheiten der Proberichterinnen und -richter. Ihr Werdegang zeigt, dass Hupertz ein gutes Händchen für die Herausforderungen im Justizbereich hat und sicherlich frischen Wind in ihren neuen Senat bringen wird.

Der 7. Senat ist einer von mehreren Senate am Landessozialgericht, die insgesamt ein breites Spektrum an sozialrechtlichen Themen abdecken. Neben Hupertz setzt sich der Senat zusammen aus Richter Dr. Uyanik, der als stellvertretender Vorsitzender fungiert, sowie den Richtern Redenbach-Grund und Machon. Dieses Team wird künftig dafür sorgen, dass Angelegenheiten der Grundsicherung effizient und gerecht bearbeitet werden.

Senate im Überblick

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen besteht aus mehreren Senate mit jeweils unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen. Hier ein kurzer Überblick über die Struktur:

Senat Zuständigkeit
1. Senat Streitsachen
2. Senat Grundsicherung, Rentenversicherung
7. Senat Grundsicherung für Arbeitsuchende
19. Senat Grundsicherung, Sozialhilfe

Diese Struktur, geregelt im Geschäftsverteilungsplan, sorgt für eine effiziente Bearbeitung der Verfahren und stellt sicher, dass die jeweilige Expertise der Richterinnen und Richter gezielt eingesetzt wird. Details zu den Senate finden Sie im Geschäftsverteilungsplan.

Es bleibt spannend zu beobachten, wie Stefanie Hupertz in ihrer neuen Rolle agieren wird. Ihre Ernennung ist nicht nur ein positives Signal für die Justiz, sondern auch ein wichtiges Zeichen für künftige Entwicklungen im Bereich der sozialen Sicherung.