Meinungsfreiheit siegt: OLG Bamberg schützt anonyme Arbeitgeberbewertungen!

Das OLG Bamberg stärkt die Meinungsfreiheit bei Arbeitgeberbewertungen und definiert Auskunftsansprüche neu.

Das OLG Bamberg stärkt die Meinungsfreiheit bei Arbeitgeberbewertungen und definiert Auskunftsansprüche neu.
Das OLG Bamberg stärkt die Meinungsfreiheit bei Arbeitgeberbewertungen und definiert Auskunftsansprüche neu.

Meinungsfreiheit siegt: OLG Bamberg schützt anonyme Arbeitgeberbewertungen!

Das Thema Arbeitgeberbewertungen über Online-Plattformen ist derzeit in aller Munde. Vor allem die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg am 16. Juni 2025 sorgt für frischen Wind in der Diskussion um die Meinungsfreiheit und die Rechte von Arbeitnehmern und Unternehmen. Die Richter erkannten ausdrücklich an, dass Bewertungen von Plattformen wie Kununu im Rahmen der freien Meinungsäußerung stehen und daher auch anonym abgegeben werden dürfen, sofern sie nicht in die Kategorie Schmähkritik fallen. Laut anwalt.de war der Anlass für die rechtlichen Auseinandersetzungen ein Unternehmen aus dem Bereich technischer Dienstleistungen, das gefordert hatte, die Identitäten von Nutzern offenzulegen, die kritische Bewertungen veröffentlicht hatten.

Die Entscheidung der Bamberger Richter stellt klar: Anonyme Meinungsäußerungen über Arbeitgeber sind geschützt, solange sie keine rechtlichen Grenzen überschreiten. Diese Rechtsauffassung verstärkt den Schutz negativer, überspitzter Äußerungen durch das Grundgesetz. Das Gericht wies darauf hin, dass die Anforderungen zur Einforderung von Nutzerdaten sehr hoch sind. Nur bei klaren und nachweisbaren Persönlichkeitsrechtsverletzungen könnte ein Auskunftsanspruch bestehen, wie auch Beck feststellt.

Bewertungen im digitalen Raum

Was bedeutet diese Entscheidung konkret für die Arbeitgeber? Zunächst müssen sie lernen, mit kritischen Stimmen in Digitalportalen umzugehen und können nicht einfach die Herausgabe der Nutzerdaten verlangen. Die Richter betonen, dass Arbeitgeber mit Bewertungen leben müssen und die Meinungsfreiheit wertschätzen sollten. Dabei ist es wichtig, sachlich zu bleiben und möglicherweise rechtliche Schritte wohlüberlegt abzuwägen. Ein respektvoller Umgang mit Feedback kann nicht nur die Unternehmenskultur fördern, sondern auch das eigene Image stärken. Arbeitgeber sind weiterhin aufgefordert, auf gefälschte Bewertungen zu achten und sich aktiv um ein positives Arbeitsklima zu bemühen.

Auf der anderen Seite sind auch die Arbeitnehmer aufgerufen, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verantwortungsvoll zu nutzen. Kritische Bewertungen sollten konstruktiv formuliert sein und persönliche Angriffe vermeiden. Anonyme Nutzer haben zwar einen gewissen Schutz, jedoch sollten sie auch darauf achten, eindeutige Hinweise auf ihre Person zu vermeiden. Eine faire und respektvolle Sprache kann den Austausch zwischen ehemaligen Mitarbeitern und dem Unternehmen verbessern und Missverständnisse verhindern, betont Verbraucherschutzforum.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des OLG Bamberg einen bedeutenden Schritt in Richtung Schutz der Meinungsfreiheit in Bewertungsportalen darstellt. Die Richter erkennen an, dass auch überspitzte und unfreundliche Wortwahl unter das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung fällt, so lange diese nicht in ehrverletzende Kritik übergeht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen gefordert, einen respektvollen Dialog zu pflegen und die digitale Welt zu einer Plattform für konstruktives Feedback zu machen.