Bayern bekommt neues Ladenschlussgesetz: Mehr Freiheit für Käufer!

Bayern führt ab 1. August 2025 ein neues Ladenschlussgesetz ein, das flexiblere Einkaufszeiten ermöglicht und die Lebensrealität anpasst.

Bayern führt ab 1. August 2025 ein neues Ladenschlussgesetz ein, das flexiblere Einkaufszeiten ermöglicht und die Lebensrealität anpasst.
Bayern führt ab 1. August 2025 ein neues Ladenschlussgesetz ein, das flexiblere Einkaufszeiten ermöglicht und die Lebensrealität anpasst.

Bayern bekommt neues Ladenschlussgesetz: Mehr Freiheit für Käufer!

Am 1. August wird in Bayern ein neues Ladenschlussgesetz in Kraft treten, das erheblich mehr Flexibilität für die Ladenbetreiber und die Bevölkerung mit sich bringt. Nach fast 70 Jahren löst dieses bayerische Gesetz ein altes Bundesgesetz von 1956 ab und stellt die Weichen für eine modernere Einkaufswelt. Der bayerische Landtag hat am Donnerstag den Änderungen zugestimmt, die sowohl von der CSU als auch von den Freien Wählern unterstützt werden. Dies ist ein spannender Schritt in Richtung einer grundlegend neuen Einkaufskultur in allen bayerischen Kommunen. [Augsburger Allgemeine] berichtet, dass …

Die Änderungen bringen einige interessante Neuerungen: Gemeinden haben nun die Möglichkeit, bis zu acht Einkaufsnächte pro Jahr an Werktagen bis Mitternacht zu genehmigen. Damit können Geschäfte an bis zu vier Werktagen im Jahr sogar von 20 bis 24 Uhr öffnen. Eine weitere spannende Entwicklung ist die Regelung für personallos betriebene Kleinstsupermärkte mit einer Fläche von maximal 150 Quadratmetern. Diese dürfen in der Zukunft rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, geöffnet haben.

Zusätzliche Regelungen für Tourismus und Veranstaltungen

Besonders für touristische Gegenden könnte diese Neuregelung von großer Bedeutung sein. Geschäfte könnten an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen geöffnet werden, was vor allem in beliebten Urlaubsorten eine willkommene Erleichterung darstellt. Außerdem sind bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zulässig, etwa im Zusammenhang mit besonderen Anlässen. Diese Anpassungen berücksichtigen die Bedürfnisse der urlaubenden Bevölkerung und der lokalen Anwohner. [STMAS] unterstreicht, dass …

Das neue Gesetz soll auch auf außergewöhnliche Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen. Und so wird es auch möglich sein, unter bestimmten Bedingungen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten abzuweichen, etwa während großer Veranstaltungen. Beschränkungen gelten zwar weiterhin, doch der Fokus liegt nun stärker auf der Nahversorgung – nicht zuletzt aufgrund der geänderten Lebensrealitäten in den letzten Jahren.

Reaktionen zum neuen Gesetz

Die Reaktionen auf das neue Gesetz sind unterschiedlich. Ulrike Scharf von der CSU betrachtet die Neuregelung als wichtige Anpassung, die den Beschäftigten auch einen gewissen Schutz bieten soll. Im Gegensatz dazu sieht die Katholische Arbeitnehmerbewegung KAB das Gesetz kritischer und befürchtet, dass es die Arbeitszeiten der Beschäftigten negativ beeinflussen könnte. Wolfgang Puff, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Bayern, hingegen betrachtet die Regelung als ausgewogen, äußert jedoch den Wunsch nach weiteren Lockerungen bei den verkaufsoffenen Sonntagen. [Antenne Bayern] fasst zusammen, dass …

Im Vergleich zu anderen Bundesländern gestaltet sich die Situation unterschiedlich. In Baden-Württemberg beispielsweise können Ladeninhaber ihre Öffnungszeiten selbst festlegen, was ein weiteres Beispiel für die Diversität in Deutschland bietet. Auch die Regelungen in Österreich, wo Geschäfte von Montag bis Freitag von 6 bis 21 Uhr und samstags von 6 bis 18 Uhr geöffnet haben dürfen, zeigen, dass jeder Bereich eigene Anforderungen und Gegebenheiten hat.

Zusammengefasst ist das neue Ladenschlussgesetz in Bayern ein Schritt auf dem Weg zu mehr Flexibilität und Anpassungsfähigkeit im Einzelhandel. Es bleibt abzuwarten, wie die Gemeinden und Geschäftsinhaber diese neuen Möglichkeiten nutzen werden.