Bürgerbegehren gegen Umbau: Sitzung des Stadtrats am 17. September!

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Am 17. September prüft Bayreuths Ausschuss das Bürgerbegehren gegen den Straßenumbau Bismarck- und Erlanger Straße.

Am 17. September prüft Bayreuths Ausschuss das Bürgerbegehren gegen den Straßenumbau Bismarck- und Erlanger Straße.
Am 17. September prüft Bayreuths Ausschuss das Bürgerbegehren gegen den Straßenumbau Bismarck- und Erlanger Straße.

Bürgerbegehren gegen Umbau: Sitzung des Stadtrats am 17. September!

In Bayreuth stehen die Bürgerinnen und Bürger das nächste Mal vor einer wichtigen Entscheidung. Am Mittwoch, den 17. September, tagt der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats, um das Bürgerbegehren mit dem Titel „Keinen Umbau der Bismarckstraße und Erlanger Straße in Bayreuth“ zu prüfen. Diese Sitzung findet im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Luitpoldplatz 13, statt und beginnt um 16 Uhr. Bayreuth.de berichtet, dass dieses Bürgerbegehren in direktem Zusammenhang mit der Entscheidung des Stadtrats vom 18. Dezember 2024 über die Verkehrsführung in diesen Straßen steht.

Bereits letzte Woche, am 5. September, haben engagierte Bürgerinnen und Bürger über 5.000 Unterschriften im Rathaus abgegeben. Damit haben sie die erforderliche Mindestanzahl von Unterschriften für ein Bürgerbegehren von 6 % der stimmberechtigten Einwohner (ca. 3.400) deutlich überschritten. In der Sitzung wird nun die formelle und rechtliche Zulässigkeit des Begehrens geprüft, unter anderem die Gültigkeit der Unterschriften und die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben. Außerdem wird geklärt, ob die Frage der Initiative klar und eindeutig formuliert ist, wie das Bayreuther Tagblatt berichtet.

Umstrittener Straßenumbau

Der Hintergrund des Bürgerbegehrens ist der geplante Umbau der Straßen, der eine Verengung von zweispuriger auf eine einspurige Befahrbarkeit sowie den Ausbau der Fahrradwege vorsieht. Befürworter argumentieren für eine Verkehrsberuhigung, mehr Sicherheit und Klimaschutz. Kritiker hingegen warnen vor hohen Kosten von mindestens 4,7 Millionen Euro und möglichen Verkehrsproblemen. Die Initiative zielt darauf ab, die zweispurige Befahrbarkeit in der Bismarck- und Erlanger Straße zu erhalten. Sollte das Bürgerbegehren als zulässig angesehen werden, könnte es den Stadtrat dazu veranlassen, den Umbau vorerst abzulehnen, was einen Bürgerentscheid überflüssig machen würde. Dies würde nicht nur die angestrebte Verengung aufhalten, sondern auch eine weitere Auseinandersetzung innerhalb der Stadtgesellschaft nach sich ziehen.

Falls der Ausschuss dem Stadtrat die Übernahme des Bürgerbegehrens empfiehlt, verbleibt der Stadtverwaltung ein Monat zur Prüfung der Zulässigkeit. Ein möglicher Bürgerentscheid musste spätestens drei Monate nach dieser Feststellung stattfinden, könnte aber auch auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Ein Bürgerentscheid, der in diesem Zusammenhang erfolgreich wäre, hätte die gleiche rechtliche Wirkung wie ein Ratsbeschluss. Änderungen in der weiteren Abwicklung wären dann nur durch einen neuen Bürgerentscheid innerhalb eines Jahres möglich.

Bürgerengagement im Aufschwung

Das Interesse der Bevölkerung an der Mitgestaltung ihrer Lebensumgebung zeigt sich nicht nur in Bayreuth. Der Trend hin zu mehr Bürgerbegehren in Deutschland verdeutlicht, wie Bürgerinnen und Bürger verstärkt bereit sind, ihre Interessen zu vertreten. Das ist ein Zeichen für eine lebendige Demokratie und zeigt, dass die Menschen mehr Gewicht auf ihre Anliegen legen. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren kann den Gemeinderat dazu verpflichten, das Anliegen zu übernehmen oder einen Bürgerentscheid durchzuführen. Das zeigt, wie mit Engagement und der richtigen Anzahl an Unterschriften Bürgerprojekte nicht nur ins Rollen gebracht, sondern möglicherweise auch gestoppt werden können, berichtet Nahverkehrspraxis.

Insgesamt bleibt zu beobachten, wie der Haupt- und Finanzausschuss am 17. September entscheiden wird und welche Folgen dies für die Verkehrspolitik in Bayreuth haben könnte. Die Stadt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Mittel für die Umsetzung des umstrittenen Umbaus in diesem oder dem nächsten Jahr. Die Umsetzung könnte, wenn überhaupt, erst 2027 erfolgen, was die Entscheidung umso brisanter macht und die Bürgerinnen und Bürger dazu aufruft, sich aktiv zu positionieren.