Jagdstreit in Bad Reichenhall: Fakten gegen Falschinformationen!

Im Berchtesgadener Land widerspricht die Untere Jagdbehörde den Vorwürfen des Bund Naturschutz zu Abschusszahlen und Wildbeständen.

Im Berchtesgadener Land widerspricht die Untere Jagdbehörde den Vorwürfen des Bund Naturschutz zu Abschusszahlen und Wildbeständen.
Im Berchtesgadener Land widerspricht die Untere Jagdbehörde den Vorwürfen des Bund Naturschutz zu Abschusszahlen und Wildbeständen.

Jagdstreit in Bad Reichenhall: Fakten gegen Falschinformationen!

In einem aktuellen Disput zwischen Jägern und Naturschützern geht es hoch her. Die Untere Jagdbehörde hat nun den Vorwürfen der Ortsgruppe Bad Reichenhall im Bund Naturschutz (BN) entschieden widersprochen. Laut den Aussagen von Dr. Michael Wittmann, dem Vorsitzenden der BN Reichenhall, gibt es Missverständnisse in der Öffentlichkeitsarbeit, doch er bleibt bei seiner Kritik. Der Streit dreht sich insbesondere um die Interpretation von Abschusszahlen und das Verständnis der aktuellen Wildbestände. So enhält die Behörde, dass ihre Aussagen in der Diskussion oft nicht korrekt wiedergegeben werden.

Wie pnp.de berichtet, zeichnete sich in den vergangenen Wochen zunehmend ab, dass die Erfüllung des Abschussplans für Rehwild in der Region von 2022 bis 2024 tatsächlich mit über 114 Prozent übererfüllt wurde. Dies steht im krassen Gegensatz zu den Behauptungen der Naturschützer, die eine Erfüllungsquote von lediglich 37 Prozent angegeben hatten. Diese Missverständnisse und die vermeintlich falschen Zahlen zu den Rehwildbeständen haben zu Spannungen geführt, wo sich beide Seiten nicht einig werden können.

Missverständnisse und klärende Aussagen

Der Ärger zwischen den Gruppierungen wird durch unterschiedliche Ansichten über den Wildbestand und den Waldzustand getragen. Dies wird auch durch die Behauptung angefeuert, dass sich alle Reviere im Vegetationsgutachten verschlechtert hätten. Dem widerspricht die Behörde vehement und hebt hervor, dass einige Reviere, wie das „Weißbach“-Revier, sich sogar verbessert haben. Weiterhin beurteilen Experten die Reviere „Inzell“, „Aufham“ und „Petting“ als günstig, während die Privatjagdreviere „Anger“ und „Aufham“ tragbar sind.

Laut die-jagdrechtskanzlei.de ist die Thematik rund um die Abschussregelungen eine komplexe Angelegenheit. So kann es vorkommen, dass die Jagdausübungsberechtigten aus einer übertriebenen Liebe zum Wild oder aus Zeitmangel den Abschussplan nicht einhalten. Diese Ordnungswidrigkeiten bringen dann nicht nur Bußgelder mit sich, sondern können auch erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

Entwicklung im Jagdwesen

Was viele nicht wissen: Das Jagdwesen hat auch seine gesetzlichen Grundlagen. In Baden-Württemberg beispielsweise basiert es auf dem Bundesjagdgesetz sowie dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, das im Jahr 2015 in Kraft trat und Anpassungen an gesellschaftliche Entwicklungen vornehmen sollte. Dabei sind Dinge wie die Zuordnung der Arten zu Managementgruppen und die Einführung von Schonzeiten wichtige Aspekte. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat umfangreiche Beteiligungsverfahren durchgeführt, bei denen die Bürger und Verbände ihre Meinungen und Vorschläge einbringen konnten. Informationen stehen auf der themenseite der Landesregierung zur Verfügung.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Thema Jagd in unserer Gesellschaft von vielen Emotionen begleitet wird. Vor allem die Anzahl der Wildtiere und die Regulierung der Bestände sind zentrale Punkte der Debatte. Ein Dialog zwischen den Beteiligten scheint hier mehr denn je notwendig, um ein harmonisches Miteinander von Jagd und Naturschutz zu fördern.