Schicksal für Urheberrechte: GEMA klagt gegen OpenAI vor Gericht!

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Urteilserwartung im Urheberrechtsstreit zwischen GEMA und OpenAI am 11.11.2025 in München. Grundlegende Fragen zur KI-Nutzung.

Urteilserwartung im Urheberrechtsstreit zwischen GEMA und OpenAI am 11.11.2025 in München. Grundlegende Fragen zur KI-Nutzung.
Urteilserwartung im Urheberrechtsstreit zwischen GEMA und OpenAI am 11.11.2025 in München. Grundlegende Fragen zur KI-Nutzung.

Schicksal für Urheberrechte: GEMA klagt gegen OpenAI vor Gericht!

In einem aufsehenerregenden Rechtsstreit zwischen der Musikrechtegesellschaft GEMA und OpenAI wird heute, am 11. November 2025, um 10:00 Uhr im Landgericht München eine Entscheidung erwartet. Dabei geht es um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Songtexte, die für das Training der KI ChatGPT verwendet wurden. Betroffene Liedtexte stammen unter anderem aus den Hits „Atemlos“, „Männer“, „Über den Wolken“ und „In der Weihnachtsbäckerei“.

Die GEMA hat im November 2024 Klage gegen OpenAI eingereicht. Laut ihrer Aussage soll die KI geschützte Texte von deutschen Urhebern ohne Vergütung reproduziert haben. Bei Tests durch die GEMA konnte festgestellt werden, dass ChatGPT bereit war, Originalsongtexte zu nennen. Ein Vergleich zwischen den beiden Parteien scheiterte letzten September, und nun warten alle gespannt auf das Urteil.

Konflikt um Urheberrechte

Die Kernfrage in dieser Auseinandersetzung ist: Hat OpenAI die Texte memorisiert oder lediglich reflektiert, was beim Training gelernt wurde? Die Vorsitzende Richterin Elke Schwager hat bereits andeuten lassen, dass sie den Argumenten der GEMA eher folgen könnte. Während die GEMA OpenAI vorwirft, die Texte gespeichert und vervielfältigt zu haben, betont OpenAI, dass die Ausgabe der Texte verändert und nicht eins zu eins reproduziert sei.

In den letzten Wochen sorgte die Diskussion um Urheberrechte in der digitalen Welt zunehmend für Schlagzeilen. Expertin Silke von Lewinski hebt hervor, wie entscheidend diese Entscheidung für die Rechteinhaber und die zukünftige Vergütung von Künstlern sein könnte. Ein Urteil könnte nicht nur die Beziehung zwischen KI-Anbietern und Rechteinhabern beeinflussen, sondern auch grundlegende Auswirkungen auf die Rechte in Literatur, Kunst und Fotografie haben.

Die GEMA plant mittelfristig eine Reform ihrer Vergütungsmodelle, um sicherzustellen, dass KI-Anbieter Lizenzpflichten einhalten. Die Erwartung ist, dass das Landgericht München möglicherweise den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiterleitet. Dies könnte langanhaltende Folgen für die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials im Kontext von Künstlicher Intelligenz haben.

Was könnte das Urteil bedeuten?

Das Urteil, das heute fällt, könnte eine Berufung nach sich ziehen und ist somit keineswegs das endgültige Ende des Verfahrens. Es bleibt also abzuwarten, ob das Gericht entschieden hat, oder ob es den Fall an eine höhere Instanz innerhalb der EU überträgt.

Die Diskussion um Urheberrechte und Künstliche Intelligenz ist ein heißes Thema, das auch weitere Akteure wie SunoAI betrifft. Diese waren ebenfalls Ziel von GEMA-Klagen seit Januar 2025 wegen ähnlicher Vorwürfe. Es wird deutlich, dass der Streit um die Rechte an Texten und deren Nutzung in der digitalen Welt weiterhin eine Schlüsselrolle spielen wird.

Das heutige Urteil könnte also weitreichende Folgen für die Branche haben und die Verhandlungsposition von Rechteinhabern in einer sich rasch verändernden Medienlandschaft stärken. Wir werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und berichten.

Für mehr Informationen über die Hintergründe des Rechtsstreits, schauen Sie doch mal bei NP-Coburg vorbei, wo die Details zur Klage zusammengetragen wurden: NP-Coburg und auch NDR hat interessante Einzelheiten zur Auseinandersetzung veröffentlicht: NDR.