Pistole am Münchner Flughafen: Erbe riskiert Flug nach USA!

Ein 61-Jähriger wurde am Flughafen München mit einer unregistrierten Pistole erwischt. Er berief sich auf Erbrecht.

Ein 61-Jähriger wurde am Flughafen München mit einer unregistrierten Pistole erwischt. Er berief sich auf Erbrecht.
Ein 61-Jähriger wurde am Flughafen München mit einer unregistrierten Pistole erwischt. Er berief sich auf Erbrecht.

Pistole am Münchner Flughafen: Erbe riskiert Flug nach USA!

Am Flughafen München wurde am Donnerstag ein 61-jähriger Mann bei der Sicherheitskontrolle erwischt, als er versuchte, mit einer Schusswaffe in die USA zu reisen. Der Passagier, der für einen Flug nach San Diego eingecheckt hatte, sorgte für Aufregung, als bei der Kontrolle eine Pistole der Marke „Unceta Y Compania S.A.“ sowie zwei leere Magazine in seinem Gepäck gefunden wurden. Die Bundespolizei leitete umgehend weitere Maßnahmen ein, da der Mann keinerlei waffenrechtliche Genehmigungen vorlegen konnte. Laut Süddeutscher Zeitung erklärte er, die Waffe sei ein Erbstück, das er von seinem verstorbenen Großvater geerbt habe, und er wollte sie dauerhaft in die USA transportieren.

Der Mann berief sich hierbei auf einen Passus im deutschen Waffengesetz, der es Erben erlaubt, innerhalb eines Monats eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Diese Regelung bezieht sich jedoch nicht auf das Führen oder die Ausfuhr geerbter Waffen. „Wie beim Oberverwaltungsgericht Berlin festgestellt wurde, ist die Frist zur Beantragung einer solchen Erlaubnis unerlässlich“, so ein Sprecher der Bundespolizei, wie auf tz.de berichtet.

Waffenbesitz und Erbschaft

Die Überprüfung im Nationalen Waffenregister ergab, dass die Pistole auf keinen Fall registriert war. Dies deutet darauf hin, dass der Besitz der Waffe durch den Großvater nicht rechtmäßig war. Wie im Erbrecht üblich, gilt, dass Erben nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, wenn sie Fristen zur Beantragung von Waffenbesitzkarten versäumen. In einem ähnlichen Fall hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass der Erbe die geerbten Waffen abgeben oder verkaufen muss, wenn er die gesetzlich vorgesehene Monatsfrist nicht einhält, wie auf erbrecht-ratgeber.de dokumentiert ist.

Nach der Beschlagnahmung der Waffe und der Magazine wurde gegen den Mann ein Strafverfahren eröffnet. Er wurde wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz angezeigt. Den Flughafen durfte er schließlich nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro wieder verlassen. Dies zeigt einmal mehr, wie ernst die Behörden mit strengen Waffengesetzen umgehen und welche Konsequenzen aus dem unerlaubten Besitz von Schusswaffen resultieren können.