Betrifft alle Geflügelhalter: Vogelgrippe erreicht Landkreis Freising!

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Erster Fall von Geflügelpest im Landkreis Freising: Behörden warnen Geflügelhalter vor hohen Risiken und notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen.

Erster Fall von Geflügelpest im Landkreis Freising: Behörden warnen Geflügelhalter vor hohen Risiken und notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen.
Erster Fall von Geflügelpest im Landkreis Freising: Behörden warnen Geflügelhalter vor hohen Risiken und notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen.

Betrifft alle Geflügelhalter: Vogelgrippe erreicht Landkreis Freising!

Im Landkreis Freising hat die Vogelgrippe nun auch Einzug gehalten. Das Landratsamt hat den ersten Fall von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in Eching gemeldet. Ein verendeter Schwan wurde positiv auf das Virus getestet, was die Alarmglocken läuten lässt und die Aufmerksamkeit der Geflügelhalter erfordert. Wie Hallberger berichtet, wird den Haltern geraten, besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.

Die Situation ist nicht neu. Von September bis Oktober 2025 wurden deutschlandweit bereits 15 Ausbrüche der HPAI bei Geflügelhaltungen in sieben Bundesländern festgestellt. Auch im bayerischen Wildbestand wurden in diesem Zeitraum sieben verendete Wildvögel positiv auf das Virus getestet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) geht davon aus, dass das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung von HPAI H5 in Deutschland hoch ist und ruft zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auf.

Biosicherheitsmaßnahmen sind unerlässlich

Besonders für die Geflügelhalter, sei es in gewerblichen oder auch privaten Haltungen, sind biosicherheitsrelevante Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Laut stmelf.bayern.de minimiert die konsequente Durchführung dieser Maßnahmen das Risiko von Infektionen. Dazu zählen unter anderem der Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten. Es ist wichtig, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden.

Die Tierhalter sind nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Kleine, private Geflügelhaltungen müssen zudem dem Veterinäramt und der Bayerischen Tierseuchenkasse gemeldet werden. Diese verpflichtenden Registrierungen sind wichtig, um eine effektive Überwachung und rechtzeitige Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe zu gewährleisten.

Aktuelle Gefährdungslage in Deutschland

Die HPAI-Viren zirkulieren weltweit, wobei insbesondere die Subtypen H5 und H7 im Fokus stehen. Laut tierseucheninfo.niedersachsen.de hat es seit September 2025 vermehrte Ausbrüche gegeben, vor allem in Niedersachsen, wo Sperrzonen für Tierhalter eingerichtet wurden. In Deutschland konnten von April bis August 2025 keine Ausbrüche festgestellt werden, jedoch kam es in den letzten Monaten zu über 20 bestätigten HPAI-Fällen in verschiedenen Bundesländern.

Obwohl der menschliche Kontakt mit dem Virus selten ist und meist mild verläuft, ist die Vorsicht geboten. Das Auswärtige Amt hat sogar Reiseempfehlungen für die USA ausgesprochen, wo sich das Virus unter anderem auch in Milchviehbeständen und sporadisch bei Haustieren, wie Katzen, verbreitet hat.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass alle Geflügelhalter in der Region gut beraten sind, sich auf eine mögliche Stallpflicht einzustellen und aktive Maßnahmen zu ergreifen. Volierenhaltung bleibt erlaubt, sofern es sichergestellt ist, dass der Auslauf durch unüberwindbare Barrieren und eine geschlossene Dachkonstruktion geschützt ist. Die Situation erfordert Wachsamkeit und ein gutes Händchen im Umgang mit den eigenen Beständen, um mögliche Schäden zu vermeiden.