Gerichtsbarkeit entscheidet über ewiges Baurecht der Münchner Startbahn

Gerichtsbarkeit entscheidet über ewiges Baurecht der Münchner Startbahn
Am 8. Juli 2025 fand vor dem Verwaltungsgerichtshof in München ein entscheidender Prozess über das umstrittene „ewige Baurecht“ für die dritte Startbahn am Flughafen München statt. Die Kläger, zu denen auch Privatpersonen, die Stadt und der Landkreis Freising sowie der Bund Naturschutz gehören, argumentieren, dass ein einstimmiger Beschluss der Gesellschafter, darunter Bund, Freistaat und Stadt München, für den Baubeginn fehle. Merkur berichtet, dass das Gericht an diesem Verhandlungstag jedoch kein Urteil fällte und der 8. Senat keine klaren Hinweise auf die Entscheidung gab.
Josef Schwendner, Prokurist der Flughafen München GmbH (FMG), stellte auf Nachfrage des Gerichts geschwärzte Gesellschafterbeschlüsse vor. Die Kläger haben bis zum 22. Juli Zeit, um auf diese Unterlagen zu reagieren. Eine Entscheidung wird gegen Ende des Monats erwartet, wobei unklar bleibt, ob sie schriftlich zugestellt wird oder ein weiterer Verhandlungstag notwendig ist.
Politische Reaktionen und Prognosen
Landrat Helmut Petz äußerte, dass ein Sieg der Kläger den Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die dritte Startbahn, der für März 2026 angedacht ist, ungültig machen würde. Dies hätte zur Folge, dass die FMG fünf zusätzliche Jahre für die Umsetzung benötigen würde. Der Landrat stellte fest, dass eine dritte Startbahn eigentlich nicht mehr benötigt werde, da die Prognosen für 2025 nur 590.000 Flugbewegungen vorhersagten, während es 2024 tatsächlich nur 327.000 waren. Süddeutsche thematisiert den zunehmenden Widerstand gegen das Projekt und die Enttäuschung über die Haltung der Regierung von Oberbayern, die das unbefristete Gültigkeitsrecht des Planfeststellungsbeschlusses verteidigt.
Die Kläger sehen sich gut aufgestellt. Rechtsanwalt Remo Klinger, der sie vertritt, betont, dass keine ernsthafte Verwirklichungsabsicht für einen Bau der neuen Startbahn bestehe. Die Unsicherheiten, die durch die geplante unbefristete Belastung für Anwohner entstanden sind, könnten weitreichende Folgen für die weitere Planung des Gebiets haben.
Rechtliche Aspekte und zukünftige Planungen
Die zentrale rechtliche Frage dreht sich um das „Problem der Teilbarkeit“ des Planfeststellungsbeschlusses, das auch von der Rechtsanwältin des Bund Naturschutz, Ursula Philipp-Gerlach, angesprochen wurde. Die Freisings Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher und andere betroffene Politiker haben ihren fortdauernden politischen Widerstand gegen das Projekt bekräftigt. Der Bund Naturschutz, der Grundstücke in Attaching besitzt, die für den Startbahnbau benötigt werden könnten, befürchtet ebenfalls erhebliche Einschränkungen in der Entwicklung der Region.
Parallel zu den Gerichtserörterungen hat die Flughafen München GmbH (FMG) einen Feststellungsantrag zur Bestandskraft des 98. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses gestellt, der belegt, dass bereits Baumaßnahmen durchgeführt wurden, die mit der dritten Startbahn verknüpft sind. Diese Baumaßnahmen umfassen den S-Bahn-Tunnel für den Erdinger Ringschluss, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Flughafens sowie die Erweiterung des Vorfelds Ost für zusätzliche Flugzeugparkpositionen. Munich Airport bestätigt, dass der 98. ÄPFB nicht nach zehn Jahren außer Kraft tritt.
Fest steht, dass die Debatte um die dritte Startbahn in den kommenden Wochen weitergehen wird. Die Bürgerinitiativen und das Aktionsbündnis „Aufgemuckt“ haben bereits angekündigt, auch bei einem negativen Urteil nicht aufzugeben und die Bürger über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.