Zauberer gibt vierjährigem Jungen Ohrfeige – Polizei ermittelt!

Ein Zauberer aus Freising steht im Verdacht, einem vierjährigen Jungen auf einem Kindergartenfest in München eine Ohrfeige gegeben zu haben.

Ein Zauberer aus Freising steht im Verdacht, einem vierjährigen Jungen auf einem Kindergartenfest in München eine Ohrfeige gegeben zu haben.
Ein Zauberer aus Freising steht im Verdacht, einem vierjährigen Jungen auf einem Kindergartenfest in München eine Ohrfeige gegeben zu haben.

Zauberer gibt vierjährigem Jungen Ohrfeige – Polizei ermittelt!

Ein ungewöhnlicher Vorfall hat diese Woche in einem Kindergartenfest in Sendling, München, für Aufregung gesorgt. Bei der Feier, an der etwa 40 Kinder und deren Eltern teilnahmen, kam es zu einem Vorfall, der die Gemüter erregt: Ein 60-jähriger Zauberer soll einem vierjährigen Jungen eine Ohrfeige gegeben haben. Wie Merkur berichtet, wurde die Polizei von den Eltern des Jungen alarmiert, nachdem dieser ins Gesicht geschlagen wurde.

Der Vorfall ereignete sich am Freitag gegen 18:20 Uhr. Der kleine Junge soll während der Vorstellung mit seinem Fuß gegen das Equipment des Zauberers getreten haben, was – laut Aussage des Magiers – zu der heftigen Reaktion führte. Der Zauberer schlug dem Kind mit der flachen Hand ins Gesicht und verursachte damit eine leichte Verletzung in Form einer Rötung der Haut. Die Eltern wurden daraufhin von den Beamten geraten, mit dem Kind einen Arzt aufzusuchen. Besorgte Eltern informierten die Polizei, die daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Zauberer einleitete.

Juristische Folgen

Nach den Bestimmungen des Paragrafen 223 des Strafgesetzbuches drohen dem Zauberer im Fall einer Verurteilung Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Der Mann wurde vorläufig festgenommen, jedoch nach Durchführung polizeilicher Maßnahmen wieder freigelassen. Die Ermittlungen liegen in der Zuständigkeit des Kommissariats 24, das für Körperverletzungsfälle zuständig ist. Der Spiegel ergänzt, dass die Umstände des Vorfalls genauestens geprüft werden.

Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen

Der Vorfall wirft auch wichtige Fragen zur Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen auf. In solchen Einrichtungen, so Sichere Kita, kann es bei Verletzungen oder Sachschäden zu unterschiedlichen Haftungen kommen. Hierbei sind insbesondere zivilrechtliche und strafrechtliche Haftungen relevant. In der Regel sind Kinder und Betreuungspersonal jedoch gesetzlich unfallversichert. Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Verletzung der Aufsichtspflichten schwerwiegende Konsequenzen für das verantwortliche Personal oder die Träger der Einrichtung haben kann.

In diesem Fall wird es interessant sein zu beobachten, wie die rechtlichen Auseinandersetzungen ausgehen und welche weiteren Schritte von den Eltern des Kindes unternommen werden. Vor allem die Ansprüche auf Schadensersatz könnten hier eine Rolle spielen, denn Eltern haben das Recht, ihre Kinder vor körperlicher Gewalt zu schützen. Das Geschehen hat zudem die Diskussion über die Verantwortung von Veranstaltern für das Wohl der kleinen Gäste neu entfacht.