Frau aus Hof fordert Millionen-Schmerzensgeld nach Impfschaden!

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Eine Oberfrankenerin klagt gegen Astrazeneca wegen Impfschäden nach Covid-Impfung. OLG Bamberg entscheidet am 8. Dezember 2025.

Eine Oberfrankenerin klagt gegen Astrazeneca wegen Impfschäden nach Covid-Impfung. OLG Bamberg entscheidet am 8. Dezember 2025.
Eine Oberfrankenerin klagt gegen Astrazeneca wegen Impfschäden nach Covid-Impfung. OLG Bamberg entscheidet am 8. Dezember 2025.

Frau aus Hof fordert Millionen-Schmerzensgeld nach Impfschaden!

Was bewegt die Gemüter in Oberfranken? Eine 35-jährige Frau aus Hof hat sich vor Gericht mit dem Impfstoffhersteller Astrazeneca angelegt. Am 8. Dezember 2023 wird das Oberlandesgericht in Bamberg entscheiden, ob sie für die schwerwiegenden Folgen einer Darmvenenthrombose, die sie nach der Impfung mit dem Covid-19-Vakzin „Vaxzevria“ erlitt, Schadensersatz bekommt. Ihre Forderungen sind beachtlich: Sie verlangt mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.

Die Klage beruht darauf, dass die Frau nach ihrer Impfung im März 2021 in ein Koma fiel und einen Teil ihres Darms verlor. Dies stellt der Anwalt der Betroffenen als möglichen Impfschaden und als schwerwiegende Nebenwirkung des Astrazeneca-Impfstoffes dar. Zuvor war die Klage am Landgericht Hof im Januar 2023 abgewiesen worden, weil hierbei kein Produktfehler oder Informationsmangel nachgewiesen werden konnte. Seit Juli 2023 läuft nun das Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Bamberg.

Klärung der Nebenwirkungen

Die körperlichen Folgen für die Frau sind erheblich und reißen tiefe Wunden in ihr Leben. Doch sie ist nicht die Einzige, die mit schweren Nebenwirkungen zu kämpfen hat. Astrazeneca hat inzwischen zugegeben, dass ihr Impfstoff „Vaxzevria“ ernsthafte Nebenwirkungen haben kann. Diese Erkenntnis stammt aus Gerichtsakten in London und umfasst das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS), das zu Blutgerinnseln und einer verminderten Anzahl an Blutplättchen führt. Am 24. März 2021 informierte das Paul-Ehrlich-Institut in einem Rote-Hand-Brief über diese Sicherheitsbedenken, woraufhin die Ständige Impfkommission (Stiko) nur noch für Personen über 60 Jahre zur Impfung mit Astrazeneca riet. Damit stellten sich die Behörden auf die Problematik von thromboembolischen Nebenwirkungen, die überwiegend bei jüngeren Frauen auftraten.

Eine umfassende Auskunft über die Nebenwirkungen erteilte das Oberlandesgericht Bamberg, das Astrazeneca dazu verdonnerte, den Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis zum 19. Februar 2024 betreffend genaue Angaben zu den Nebenwirkungen zu machen. Diese Intensität der Überprüfung könnte zur Unterstützung weiterer Schadensersatzforderungen von Einzelklägern führen, zusätzlich zu laufenden Sammelklagen in Großbritannien.

Ein böses Erwachen für Astrazeneca?

Angesichts solcher Entwicklungen rückt Astrazeneca verstärkt in den Fokus. Ein kurzer Blick auf die laufenden Klagen in London, wo derzeit 51 Fälle verhandelt werden, zeigt, dass die finanziellen Ansprüche dort beinahe 100 Millionen Pfund betragen. Diese Umstände machen deutlich, dass die Sachlage nicht nur in Deutschland für Gesprächsstoff sorgt; auch international droht Astrazeneca ein böses Erwachen. Die Probleme um den Impfstoff setzen nicht nur gesundheitliche, sondern auch rechtliche Fragen auf, die in den kommenden Monaten und Jahren immer drängender werden könnten.

Ob die Frau aus Hof ihr Schmerzensgeld erhält, hängt nun von der Entscheidung des Oberlandesgerichts ab. Klar scheint bereits jetzt: Die Impfkampagne, die so viele Hoffnungen geweckt hatte, zieht auch Schattenseiten hinter sich her.