AOK Kaufbeuren startet innovative Seminare zur Sozialversicherungsreform 2026!

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In Kaufbeuren informiert die AOK über wichtige Änderungen im Sozialversicherungsrecht 2026 und bietet kostenfreie Seminare an.

In Kaufbeuren informiert die AOK über wichtige Änderungen im Sozialversicherungsrecht 2026 und bietet kostenfreie Seminare an.
In Kaufbeuren informiert die AOK über wichtige Änderungen im Sozialversicherungsrecht 2026 und bietet kostenfreie Seminare an.

AOK Kaufbeuren startet innovative Seminare zur Sozialversicherungsreform 2026!

In Deutschland stehen 2026 bedeutende Änderungen im Sozialversicherungsrecht an, die vor allem Arbeitgeber und Personalverantwortliche im Blick haben sollten. Die AOK Kaufbeuren-Ostallgäu bietet in diesem Kontext Unterstützung durch ein neues Seminarformat, das speziell auf die bevorstehenden Veränderungen eingeht. Ab dem 18. November 2025 können Interessierte an den kostenfreien Seminaren „Seminar-on-demand“ teilnehmen, die eine Vielzahl von Themen abdecken, darunter auch den Anstieg des Mindestlohns und relevante Entwicklungen im Bereich der digitalen Meldeverfahren.

Mit insgesamt zwölf verfügbaren Terminen, sowohl tagsüber als auch abends, ermöglicht die AOK es den Teilnehmern, die Inhalte flexibel und in ihrem eigenen Tempo zu konsumieren. Zusätzlich stehen Experten in Live-Chats bereit, um Fragen zu beantworten, was den Ablauf noch interaktiver gestaltet. Wer Interesse hat, findet die Anmeldung bereits jetzt unter aok.de.

Wichtige Themen im Fokus

Darüber hinaus behandelt das Seminar wesentliche Änderungen, die für Personal- und Lohnbüros von Relevanz sind. Die AOK weist darauf hin, dass ab 2025 Änderungen im elektronischen Meldeverfahren sowie beim digitalen Datenaustausch! erfolgen. Besonders die Aufhebung der Rechtskreistrennung zwischen Ost- und Westdeutschland, die keine Rechtskreiskennzeichen mehr erforderlich macht, ist eine der wesentlichen Neuerungen. Arbeitgeber müssen jedoch darauf achten, dass Beitragsnachweise weiterhin bis Ende 2024 differenziert gekennzeichnet werden.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die seit 2023 nur digital übermittelt wird. Ab 2025 kommen zusätzliche Regelungen hinzu, darunter die Meldung von Reha-Zeiten und stationären Krankenhausaufenthalten. Auch die Meldung von Kindern in der Pflegeversicherung wird ab Juli 2025 durch ein zentralisiertes Verfahren vereinfacht.

Neuerungen im Meldeverfahren für Unternehmen

Im Jahr 2025 wird zudem die Möglichkeit zur digitalen Beantragung der A1-Entsendebescheinigung für Grenzgänger geschaffen. Dies betrifft Personen, die in einem anderen EU-Staat wohnhaft sind und in Deutschland arbeiten oder umgekehrt. Der Antrag kann einfach online über Lohnabrechnungsprogramme oder das SV-Meldeportal gestellt werden. Solche Entwicklungen erleichtern Unternehmern den Zugang zu den notwendigen Informationen und unterstützen sie bei der Einhaltung aktueller rechtlicher Vorgaben.

Eine absolute Erleichterung ist auch die Möglichkeit, das SEPA-Lastschriftmandat elektronisch zu erteilen oder zu widerrufen, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Die AOK bietet dafür ein Fachportal an, das Arbeitgeber mit Informationen zu gesetzlichen Entwicklungen unterstützt. Hier können sie aktuelle Themen auswählen und erhalten regelmäßige E-Mail-Updates über wichtige Änderungen.

Es ist klar: Die anstehenden Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bringen nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen mit sich. Die AOK bietet mit ihren Seminaren und Beratungsangeboten eine wertvolle Unterstützung für alle Arbeitgeber im Raum Kaufbeuren-Ostallgäu und darüber hinaus. Wer sich jetzt gut vorbereitet, wird sicher ein gutes Händchen haben, wenn es darum geht, den Jahreswechsel 2025/2026 erfolgreich zu meistern.

Für detaillierte Informationen und um sich zu den Seminaren anzumelden, besuchen Sie bitte die Seite der AOK: aok.de. Weitere Informationen über spezifische Änderungen im Meldeverfahren finden Sie auch bei Barmer unter Barmer.